AW: Fragen bzgl. Krankengeld und Kündigungsschutz
Hallo.
Vorausgesetzt du lebst in Deutschland hast du nach 6 Wochen Krankheit Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse. Das musst du dort aber beantragen.
Irgendwie komme ich mit der Gesamtschilderung aber auch nicht klar. Weil du scheinst nicht durchgehend behandelt worden zu sein...aber krankgeschrieben.
War dein Arbeitgeber über deine Schwerbehinderung informiert?
Warst du in der Probezeit?
Nimm mal zuerst Kontakt mit deiner Krankenkasse auf...und dann würde ich beim Integrationsamt mal anrufen und fragen ob die jemanden haben der dich beraten kann.
Oder zur Arge gehen....
Viel Erfolg,
Gruß,
Holger
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