Es ist, wie Sascha es sagt: "G" = 60 Euro und "aG" (und schlimmer ... "H" usw.) = 0 Euro.
Ich glaub, das gilt auch in NRW
Vielleicht ist das bei "aG" noch bundeslandabhängig?
Hier z.B. Bayern:
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/weg...echte.html#A30
(oder googelt nach "nachteilsausgleich freifahrt")