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Alt 16.02.2011, 17:38
Gast Schwester Gast Schwester ist offline
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Standard Krankengeldzahlung verweigert?

Hallo guten Tag,
ich möchte meinem Bruder helfen,er hat kein Internet deshalb wende ich mich hier an sie.
Mein Bruder 51 Jahre alt hat Blasenkrebs. Er ist im August und Oktober operiert
worden und hat jetzt keine Blase mehr und einen künstlichen Ausgang. Es wurden in den Lympgefäsen Krebszellen gefunden, deshalb Chemo bis Dezember.
Dann sollte er zur Kur, doch die wurde abgelehnt von der Rentenversicherung
da mein Bruder Alkoholiker ist. Die RV sagt Kur nur wenn auch gleichzeitig Entzug! Die Ärzte sagen kein Entzug das kann man dem geschwächten Körper
nicht zumuten. Wiederspruch abgelehnt! Also keine Kur.
Doch jetzt kommt es noch härter, als die Krankenkasse davon erfahren hat das die Kur abgelehnt wurde und aus welchem Grund sagt auch die KK unterschreiben sie das sie einen Entzug machen SONST stellen wir die KRANKENGELD zahlung ein.
Nun meine Frage ist das Rechtsmäßig darf die Krankenkasse die Zahlung einstellen???
Mein Bruder ist ganz alleine und durch die Krankheit auch sehr geschwächt
er ist zur Zeit einfach nicht in der Lage auch noch gegen KK und RV zu kämpfen.
Hat jemand einen guten Rat für uns oder weiß was Rechtsmäßig ist und was nicht????
Vielen Dank schon mal eine große Schwester
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