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Alt 08.08.2014, 10:11
Adlatus Adlatus ist offline
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Standard AW: Reha bewilligt - will aber nicht, was nun?

Das ist leider ein "Fehler" im System der Krankenkassen.
Ist ein wenig komplex, ich versuchs mal zu erklären:

Es geht hier nicht um die drei Wochen Übergangsgeld, sondern darum die Erwerbsfähigkeit abzuklopfen. Das Krankengeld ist nur als Überbrückung einer zeitlich begrenzten akuten Erkrankung gedacht. Wer auf ansehbare Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen kann gehört aus Sicht der KV raus aus dem Krankengeld, rein in die Erwerbsminderungsrente.
Hier geht es tatsächlich um viel Geld, da die EM-Rente oftmals niedriger ist als das Krankengeld. Wird eine EM-Rente bewilligt, wird diese rückwirkend zum Tag der Erkrankung gerechnet. Davon merkt der Versicherte nix, weil der Kostenausgleich zwischen KV und Rentenversicherung stattfindet. ABER die Rentenversicherung zahlt nur den Rentenbetrag zurück, auf der Differenz bleibt die KV sitzen.
Damit wird klar, das die KV immer versuchen wird, die Versicherten möglichst schnell einschätzen zu lassen. Allerdings darf sie niemandem Befehlen einen Rentenantrag zu stellen.
Um das Verfahren trotzdem anleiern zu können bedient sie sich eines "Tricks". Denn sie darf den versicherten zwingen einen Rehaantrag zu stellen. Hier geht es der Kasse dann nicht vordergründig um die Reha, sondern um die Stellungnahme bzgl. der Erwerbsfähigkeit. Denn wird in der Reha eine Erwerbsminderung festgestellt, wird der Reha antrag in einen Rentenantrag umgewandelt - und der Versicherte hat den Salat.

Der Fehler steckt wie immer im Detail. Bei chronischen Erkrankungen - bei denen Erfahrungsgemäß- nicht mit einer 180° Wendung zu rechnen ist, macht das Verhalten der KV aus Volkswirtschftlicher Sicht unter Umständen tatsächlich Sinn. Bei Krebserkrankungen ist es aber Käse, weil die Akutbehandlung zeitlich jedes Raster sprengt. Und wenn man dann einen nassgeschwitzen Sachbearbeiter hat, oder die Marschrichtung der Oberen das so vorgibt, landet mancher Patient auf dem falschen Gleis.

Manchmal reicht es aber aus, bei der Kv anzurufen (oder der behandelnde Arzt) und den Sachverhalt zu erklären. Viele Sachbearbeiter lassen sich leicht überzeugen und setzen diese Aufforderung dann aus, bis die akutbehandlung tatsächlich abgeschlossen ist. (Stichwort: während der Akutbehandlung ist eh noch keine abschließende Beurteilung der Erwerbsfähigkeit möglich)

Damit rettet ihr euch unter Umständen ein paar Monate Krankengeld ...
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