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Alt 04.05.2014, 17:12
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Unfaßbarer Versorgungsamt Bescheid

Hallo,

wie Angie schreibt solltest Du umgehend Widerspruch einlegen. Es reicht erst einmal zur Fristwahrung die bei Angie vorgeschlagene Kurzfassung.
Wenn Du das so machst, habt Ihr genügend Zeit einen qualifizierten Widerspruch einzulegen.
Diesen würde ich mit Hilfe eines Anwalts (zum Beispiel vom VDK oder so) und Deinen Ärzten erarbeiten.
Durch die Kurzversion habt Ihr für die Begründung genügend Ruhe dieses zu tun.
Wenn Du hier einmal andere ähnliche Fälle liest, haben die meisten Widersprüche ohne viel Aufwand Erfolg gehabt.
Die Behörden Bescheiden oft nach "Aktenlage". Das heißt nicht, dass die Sachbearbeiter die Akte auch aufmerksam gelesen haben........

Dir viel Erfolg wünscht
Wolfgang

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