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Alt 29.09.2013, 12:17
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HelmutL HelmutL ist offline
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Standard AW: Magenkrebs! Was nun?!

Guten Morgen Stephi,

herzlich willkommen in diesem Forum, wenn auch, wie in der Regel, der Anlass nicht erfreulich ist.

Zur Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung kann ich dir nur empfehlen, einen Notar oder Rechtsanwalt aufzusuchen. Dann ist die Vollmacht in trockenen Tüchern und hinterher nicht mehr durch Dritte anfechtbar. Wobei der Vollmachtgeber selbstverständlich jederzeit widerrufen und ändern kann.

Ansonsten schau dir diesen Link an: http://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=47745. Dort findest du jede Menge Links und Informationen zu deinen Fragen. Zusammengestellt von unserer Moderatorin Jutta.

Wie in der Eröffnung geschrieben, dort bitte keine Anfragen stellen. Dafür ist dieses http://www.krebs-kompass.de/forumdisplay.php?f=50 Forum gedacht und geeignet.

Grundsätzliche Informationen findest du im Bundesministerium für Gesundheit: http://www.bmg.bund.de/pflege/pflegebeduerftigkeit.html.

Pflegedienste in eurer Nähe kannst du auch hier ganz schnell finden: https://pflege.betreut.de/

Ich wünsche dir, deiner Familie und vorallem deinem Großvater viel Kraft für die kommende Zeit.


Liebe Grüße,

Helmut


PS: noch kurz zur Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung: bei bestimmten Entscheidungen den Vollmachtgeber betreffend, wird sich das Amtsgericht einschalten (bzw. muss eingeschaltet werden) und die Voraussetzungen zu diesen Entscheidungen überprüfen und gegebenfalls eingreifen. Der Vollmachtgeber ist dadurch vor eventueller Willkür oder Fehlentscheidungen der Vollmachtnehmer geschützt. Das betrifft u.a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Bewegungsfreiheit und das Recht auf Leben. Der Notar oder Rechtsanwalt wird eure Fragen dazu gerne beantworten.
__________________
Zeit zum Weinen, Zeit zum Lachen.
http://www.krebs-kompass.org/howthread.php?t=31376
http://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=48070

Die von mir im Krebs-Kompass verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine ausdrückliche Zustimmung weder verwendet noch veröffentlicht werden. Auch nicht auszugsweise.

Geändert von HelmutL (29.09.2013 um 12:36 Uhr) Grund: PS
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