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Alt 15.02.2016, 18:02
Jan64 Jan64 ist offline
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Standard AW: Teilzeit und (Teil)erwerbsminderungsrente??

Hallo Hermine,

Es ist sinnvoll sich als erstes einen Termin bei der Rentenberatung der DRV ( ich nehme an du bist gesetzlich Rentenversichert) zu machen, um zu klären ob du erst mal überhaupt ein Anrecht auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente hast. Dann erfolgt eine Kontenklärung, evtl hast du noch nicht berücktsichtigte Zeiten nachzutragen, damit der Einzahlungsverlauf geklärt ist (da ist jedes Rentenpünktchen bares Geld Wert). Dies ist auch "Gesunden" von Zeit zur Zeit anzuraten. Einmal im Jahr hat jeder darauf Anspruch. Liegt alles lückenlos vor, können die dir schon mal ziemlich genau ausrechenen, welche Höhe die volle, bzw. die halbe Erwerbsminderungsrente bei dir zu diesem Zeitpunkt haben würde. Gleichzeitig können sie dir auch die Zuerwerbsgrenze bei halber Erwerbsminderungsrente benennen, die ist nämlich sehr individuell und du darfst mit deinem Verdienst nicht über diese Grenze kommen sonst gibt es Rentenabzüge. Bei Schwierigkeiten mit der DRV kannst du dich altenativ von einem Sozialverband (VdK oder SOVD) beraten lassen.

Das ist die Pflicht (Bürokratie), die Erwerbsminderung anerkannt zu bekommen steht auf einem ganz anderen Blatt (Wie NAshorn schon geschrieben hat. Reha zur Teilhabe am Arbeitsleben um die Resterwerbsfähigkeit zu beurteilen, weil in Deutschland immer Reha vor Rente geht).

Jan
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