Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Wiedereingliederung...
Bin ich verpflichtet, die vorgesehenen Stunden pro Woche zu arbeiten - oder - falls ich die Stundenzahl nicht erreiche, nachzuarbeiten, evtl. dann nach der Wiedereingliederungszeit, wenn ich meine normale Arbeitszeit wieder aufnehme?
An manchen Tagen verlasse ich meinen Arbeitsplatz etwas früher, je nachdem, wie es mir gesundheitlich geht. Nun meinte mein Arbeitgeber, dass ich die Stunden notieren und dann später wieder nacharbeiten soll.
Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen, auch was die rechtliche Situation anbelangt - vielen Dank!
Liebe Grüße,
Claudia