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Alt 10.07.2010, 18:59
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Jutta Jutta ist offline
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Standard AW: Lastenzuschuss nach Todesfall???

Hallo Michaela,

ich fand heraus, dass dies von Bundesland zu Bundesland verschieden sein kann. Am besten wendest du dich an das zuständige Landratsamt -so heißt es hier- und läßt dich beraten. Gebe auch mal Lastenzuschuß und dein Bundesland in die Suchmaschine, gibt gleich nähere Informationen.

Hier ein paar Info'smit allen § usw:
Bremen:
http://www.bauumwelt.bremen.de/de/de...en02.c.7205.de


Die Höhe des Lastenzuschusses hängt – neben der Größe des Haushalts und der Höhe des Einkommens – von den finanziellen Belastungen durch das Wohneigentum ab. Dabei werden sowohl Zinsen als auch die Tilgung des Darlehens, das zum Erwerb, zum Bau oder zur Modernisierung der Immobilie dient, sowie die Bewirtschaftungskosten berücksichtigt. Nach der Wohngeldverordnung (§ 13, Absatz 2) sind als „Instandhaltungs- und Betriebskosten“ 20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr sowie die entrichtete Grundsteuer anzusetzen. Die monatliche Belastung zählt allerdings in jedem Fall nur bis zu bestimmten Obergrenzen. Sie gleichen denen, die auch für Mieter in vergleichbarer Situation gelten.
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Jutta
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