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Alt 14.09.2015, 14:51
Brise 54 Brise 54 ist offline
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Standard AW: Wohnungskündigung

Hallo Aquila,

ich fürchte, ich kann nicht viel Mut machen, schreibe aber trotzdem, weil ich es besser finde, den Realitäten rechtzeitig ins Auge zu sehen.

1. ob der Eigenbedarf vorgetäuscht war, sieht man erst im Nachhinein.
Sollte das der Fall sein, kann man Schadensersatzforderungen stellen.
Daher wäre es gut, sämtliche Ausgaben zu protokollieren...vorsichtshalber.

Spekulationen darüber, was den Eigentümer bewegen mag, halte ich für Energieverschwendung.

2. Ich bin gerade umgezogen - unfreiwillig.

Ich bin auch 100% schwerbehindert und hatte alle diese - wahrhaftigen -Arztbescheinigungen, wie schädlich ein Umzug für mich wär etc. pp.
Berge von Papieren...

Das hat aber nichts genützt. 4 Anwälte haben mir unabhängig voneinander gesagt, dass man zwar den Auszug durch Prozessieren (hatte bereits Räumungsklage, der Wohnungsmarkt ist hier sehr eng, es war mir nicht gelungen, innerhalb der Kündigungsfrist etwas zu finden) hinauszögern kann - bis auf 3-4 Jahre eventuell, dass aber letzten Endes der Eigentümer Recht bekäme, da in unserem Land das Recht auf Eigentum und seine Nutzung Vorrang habe auch vor den Interessen eines Mieters mit Härtefallregelung.

Ich habe dann entschieden, statt jahrelang zu prozessieren (man muß immer nachweisen, dass man eine Wohnung sucht), so bald wie möglich umzuziehen.

Das hat in meinem Fall 6 Monate Wohnungssuche rund um die Uhr, enorme Anstrengung und sehr viel Schlaflosigkeit etc.pp. bedeutet. Ich bin nun seit Juni in meiner neuen Wohnung und immer noch nicht von all dem Chaos erholt.

Für mich ist es dennoch besser so. Der Druck durch den Vermieter war mir einfach zu hoch.

Alles Gute trotz alledem!
Brigitte
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