Berufsgenossenschaft
Hallo liebe Petra,
so wie der Patient ein Recht auf -zumindest vorübergehende- Herausgabe der Rö-Aufnahmen gegenüber einem Krankenhausträger hat, genausosehr hat Dein Schwiegervater das Recht, die BG zu bitten diese Aufnahmen kurzfristig dem behandelnden Krankenhaus zur Verfügung zu stellen. Dies umso mehr, als der Krankheitsverlauf letztlich nur durch Einsichnahme in die Aufnahmen richtig beurteilt werden kann.
Sollte die BG nicht kooperieren, dann kündige zur Not an, Euch an das Sozialgericht wenden zu wollen.
Gruß
Bluebird
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