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Alt 09.10.2002, 12:44
Gast
 
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Standard Berufsgenossenschaft

Liebe Astrid!

Ich freue mich sehr, daß Du trotz Deiner wahrscheinlich doch pikanten Lage wegen Deines Jobs mir hier hilfreich zu Seite stehst. Ich hoffe, es ist jetzt nicht unverschämt von mir, Dich nochmals um Rat zu Bitten. Bei wem muß ich denn parallel zu Diensaufsichtsbeschwerde Widerspruch einlegen? Bei der BG oder bei dem Arbeitsmediziner? Muß ich da erst abwarten, bis ein Bescheid vom Arbeitsmediziner vorliegt? Für eine kurze Antwort wäre ich Dir sehr dankbar.

Viele liebe Grüße
Petra
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