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Alt 09.10.2006, 09:51
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Witwenrente bei Beamten

Hallo Ute,

mich hat im Jahre 2000 das gleiche "Schwert" des Beamtenversorgungsgesetzes getroffen, denn meine verstorbene Frau war Beamtin und ich bin noch voll erwerbstätig (nicht beamtet).

Die Regelungen des Beamtenversorgungsgesetzes ähneln denen des Rentenrechts, d.h. das eigene Erwerbseinkommen wird z.T. auf die Witwenrente angerechnet. Bei hinreichend hohem eigenen Erwerbeinkommen erhält der überlebende Partner keine (oder nur noch eine sehr geringe) Witwenrente.

Es ist empfehlenswert, sich mit den einschlägigen Passagen des Beamtenversorgungsgesetzes vertraut zu machen.

Ich war darauf vorbereitet, daß ich so gut wie keine Witwerrente bekommen werde, mich hat das daher nicht überrascht.

Nach meiner Kenntnis des Steuerrechts gibt es jedoch für das Sterbejahr und das darauf folgende Jahr das sogenannte "Gnadensplitting", .d.h. man erhält gegen Vorlage der Sterbeurkunde als Hinterbliebener beim Bürgermeisteramt /.bzw. Finanzamt die Steuerklasse III für das eigene Erwerbseinkommen. Ebenso wird man (siehe unten) die zweite Steuerkarte VI beantragen. Das sollte man bald nach dem Tod des Partners veranlassen.

Diese geänderte Steuerkarte muß man dann natürlich auch dem Arbeitgeber vorlegen, damit die lfd. Steuerabzüge geändert werden können.

Es ist auch o.k., daß man die zweite Steuerkarte (VI) erhält wegen der Witwenpension, die man bei der Versorgungskasse des verstorbenen Beamten vorzulegen hat.

Die Einkünfte aus "Witwenpensionen" sind in der Steuererklärung mit gesonderter Anlage aufzuführen.

Für die Steuererklärung im Sterbejahr gilt:
Zusammenveranlagung mit Deinem Ehemann und es wird der günstigere Splittingtarif angewendet, mit Angabe seit wann Du verwitwet bist.

Für das dem Sterbejahr folgenden Jahr gilt: Einzelveranlagung, Du bekommst aber für dieses Jahr noch das so genannte günstige Witwensplitting/Gnadensplitting als wenn Du noch verheiratet wärst.

Im Jahr darauf erfolgt dann jedoch die Einzelveranlagung mit Grundtabelle, dabei zahlst Du Steuern wie eine ledige Person.

Beste Grüße
Shalom
__________________
Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel

Geändert von shalom (09.10.2006 um 10:13 Uhr)
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