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Alt 14.09.2009, 18:20
Morgensonne Morgensonne ist offline
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Ausrufezeichen Nachträgliche Bezahlung von entgangenem Urlaub

An alle Betroffenen,
so traurig diese ganzen Geschichten hier leider sind, so sollte doch keiner die Ausschöpfung der finanziellen Mittel vergessen. Wir haben sofort nach der Diagnose GBM im Mai 2007 einen Behinderten Ausweis für meine Frau beantragt und bekommen. Nach längerem hin und her bezieht sie nun EU(Erwerbsunfähigk.)Rente. Erst im Januar 2009 wurde der Arbeitsvertrag aufgelöst. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes muß in diesem Fall (lange Krankheit mit Übergang in die Erwerbsunfähigkeit) der ausstehende Urlaub finanziell abgegolten werden. Ihr wurde jetzt bestätigt, dass sie die Resturlaubstage aus 2007 und den Urlaub aus 2008 bezahlt bekommt.

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer)
20. Januar 2009(*)
„Arbeitsbedingungen – Arbeitszeitgestaltung – Richtlinie 2003/88/EG – Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub – Krankheitsurlaub – Jahresurlaub, der mit einem Krankheitsurlaub zusammenfällt – Abgeltung für bei Vertragsende wegen Krankheit nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub“
In den verbundenen Rechtssachen C‑350/06 und C‑520/06

Grüße an alle Gernot
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