Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 04.08.2015, 23:06
Arya Arya ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.07.2015
Beiträge: 101
Standard AW: Testamentsfrage

Hallo Berliner Engelchen,

du könntest deinen Mann als nicht befreiten Vorerben bezüglich seines Erbanteils vor den Kindern einsetzen. Dann kann er nichts veräußern und den Anteil auch nicht jemand anders vererben. Die Kinder werden dann im Moment seines Todes Erben bezüglich seines Anteils. Bezüglich des Anteils der Kinder könntest du zur Sicherheit eine Vertrauensperson als Testamentsvollstrecker einsetzen.
Ich wünsche dir alles Gute. Ein Testament zu machen ist nie falsch, ich habe das sicherheitshalber vor meiner OP gemacht. Trotzdem wünsche ich dir noch viel Zeit für dich und deine Kinder.

Arya