AW: Selbständig, Krankengeld, KSK und arbeiten
Entschuldigung - aber das gilt eben nicht für freiberuflich Tätige, da wird nix aufsummiert. Heino* hat das sehr gut erklärt.
(Und das hat auch nicht das Mindeste mit "Rechten" aus den Einzahlungen ins Krankenkassensystem zu tun. Es liegt einzig und allein am fehlenden Arbeitgeber, der weiterbezahlt. Im Übrigen könnte man sich durchaus als Mitglied der Künstlersozialkasse auf eigene Kappe bei der Krankenversicherung so versichern, dass bereits ab dem 15. Tag gezahlt wird.)
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Es grüßt die Hexe.
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