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Alt 07.07.2005, 20:38
Gast
 
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Standard Krankengeld und Auslandsurlaub

Liebe Leute, hier das Neueste aus dem Arzt-Krankenkassen-Verhältnis:
Bei meinem zweiten Antrag auf Auslandsurlaub habe ich beigefügt, dass es im Ermessen der Krankenkass liegt zu zahlen bzw. zu genehmigen. In diesem Fall hat die Krankenkasse das Attest meiner Ärztin gegen mich verwendet und mir einen dringenden Kurbedarf vorgehalten. Da ich umgehend eine Kur bei der BfA beantragen müsse und das Verfahren abgewartet werden müsse, könne ich leider nicht in Urlaub fahren. Daraufhin habe ich in ohnmächtiger Wut einen zweiseitigen Widerspruch geschrieben und damit argumentiert, dass das Leben der Patienten und die soziale und psychische Situation ebenso wie die medizinische zu berücksichtigen sind. Eine Woche später bekam ich einen zuckersüßen Brief, der mir selbstverständlich den Urlaub gerne genehmigt und meiner Familie einen wunderschönen Urlaub wünscht.
Alles Gute für uns alle
Ellus
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