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Alt 02.09.2013, 21:04
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Pressenews, Zeitungsartikel, Veröffentlichungen zum Thema EK usw.

Leistungspflicht der GKV bei lebensbedrohlicher Erkrankung

Bietet die Schulmedizin nur noch palliative Therapien an, weil sie hier die Möglichkeit kurativer Behandlungen als aussichtslos erachtet, kommt eine Alternativbehandlung dann in Betracht, wenn die auf Indizien gestützte Aussicht auf ein über die palliative Standardmedizin hinausreichenden Erfolg besteht. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden...........

Quelle:http://www.aerzteblatt.de/archiv/145...her-Erkrankung
aufgerufen am 02.09.2013

Geklagt hatte eine Patientin mit metastasiertem Ovarialkarzinom
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