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Alt 11.07.2013, 06:53
axellino axellino ist offline
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Standard AW: Krankengeld - und dann?

Guten Morgen Katie,

da ich das ganze jetzt gerade durch mache kann ich Dir ein paar Informationen zu deinen Thema geben.
Die Krankenkasse kann frühestens nach sechs Monaten Krankengeldbezug auffordern einen Rehaantrag mit einer Frist von zehn Wochen zu stellen.
Diese Frist sollte man natürlich voll ausschöpfen.
Gehen die 78 Wochen Krankengeld dem Ende zu und es droht die Aussteuerung durch die Krankenkasse,geht man zur Arbeitsagentur und beantragt ALG1 SGB 145 (Nahtlosigkeitsregelung).Dieses wird zwölf Monate gezahlt und man wird aufgefordert innerhalb von vier Wochen einen Rehaantrag zu stellen.
Dieses kann man auch über die Arbeitsagentur machen lassen.
Wird dieser Antrag von der Rentenversicherung abgelehnt wie bei mir auch aufgrund meiner fortgeschrittenen Erkrankung,wird dieser Antrag als Rentenantrag umgedeutet.
Dieses ALG1 SGB 145 wird so lange gezahlt bis rechtskräftig über den Rentenantrag entschieden worden ist,maximum zwölf Monate.

Alles Gute

axellino
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