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Alt 13.12.2014, 19:07
axellino axellino ist offline
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Standard AW: Grundischerung: Überprüfung der Krankheit?

Es muss eine Feststellung deiner Erwerbsfähigkeit durch die Rentenversicherung vorliegen,ansonsten würdest Du keine Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten.Diese Feststellung ist für das Sozialamt bindend und auch nur die Rentenversicherung könnte diese Feststellung bei einer evtl. erneuten Überprüfung deiner Erwerbsfähigkeit wieder kippen,ob und wann so eine Überprüfung stattfindet,kann man nicht vorraus sagen,starre Fristen gibt es dafür aufrjedenfall nicht.


Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII ist eine Leistung zur Deckung des Lebensunterhalts und geht den Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt - nach dem 3. Kapitel SGB XII - vor.

Leistungsberechtigt sind Personen im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung mit gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestreiten können und

1.die Regelaltersgrenze im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben (65 Jahre plus x Monate) oder
2.das 18.Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs.2 SGB VI der gesetzlichen Rentenversicherung sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.
Die Feststellung der vollen Erwerbsminderung kann grundsätzlich nur der Rentenversicherungsträger treffen, die für den Leistungsträger (Träger der Sozialhilfe) bindend ist.


Zitat:
Zitat von Markus Taprogge Beitrag anzeigen
Hallo Axellino, vielen Dank für deine Antwort.

Ich beziehe Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Von der Rentenkasse kam, glaub ich zumindest, gar nix.
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