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Alt 05.01.2011, 06:37
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Karin B. Karin B. ist offline
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Frage Hilfe bei Problem mit Pflichtversicherung KK

hallo ihr Lieben,
ich bräuchte heute Hilfe für meine Mutter (Jahrg. 39)
Meine Mutter ist seit 1999 Rentnerin und war somit ganz normal bei der AOK versichert. Im Jahr 2005 starb ihr Lebensgefährte und sie rutschte in ein tiefes Loch. Ihr war alles egal, leider so egal, dass sie auch ihre Krankenkassenbeiträge nicht mehr bezahlt hat.
Es kam, wie es kommen mußte, die AOK kündigte ihr.
Leider habe ich das erst alles vor ein paar Wochen erfahren, dass sie seit 2005 nicht mehr krankenversichert ist.

Ich habe nun versucht sie wieder bei einer KK unterzubringen, da ja auch seit 2007 das Gesetz besteht, dass JEDER krankenverischert sein muss und die KK sie auch aufnehmen muss, wenn diese 3 monatige Wechselfrist verstrichen ist.

Eigentlich ist es auch kein Problem, die AOK, die sie ja wieder versichern muss, weil da als letztes versichert, macht aber nun Probleme und zwar soll meine Mutter wenn sie sich wieder krankenversichert, neben dem Krankenversichertensatz von ca 120 € nun auch noch einen Betrag abzahlen und zwar den monatl. Beitrag der ab April 2007 (als dieses Gesetz herauskam ) bis Jan. 2011 (Datum der Neuversicherung) obwohl sie in dieser Zeit nicht versichert war und die AOK in dieser Zeit auch keine Leistungen gezahlt hat.

Im Gesetz ist niergendwo etwas dazu zu finden. Habe auch schon versucht sie in einer anderen KK zu versichern, geht leider nicht, da die AOK zuständig wäre
Meine Mutter hat nur eine Rente von 900 € und lebt allein.
Wer kann mir helfen, Licht ins Dunkel zu bringen, gerne auch als PN.
Am besten wären Antworten von jemanden der auch bei der KK arbeitet.
Es muss doch möglich sein, sie ganz normal zu versichern, ohne dass sie die ganzen Monatsbeiträge von 2007 bis jetzt auch noch zahlen zu müssen!!!
Vielen lieben Dank im vorraus

Geändert von Karin B. (05.01.2011 um 06:57 Uhr)
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