AW: Verhinderungspflege
Hallo Bine60,
die Verhinderungspflege ist im §39 des SGB XI geregelt. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige von der Pflegeperson seit mindestens sechs Monaten in häuslicher Pflege betreut wird. Mit anderen Worten: es muss eine Pflegeeinstufung vorliegen und die Pflege muss zuhause mind. sechs Monate lang durch Dich erfolgt sein.
Wendet Euch an die Pflegekasse und lasst Euch beraten, das Thema ist recht komplex. Eine Verhinderungspflege muss dann nicht notwändigerweise von einem zugelassenen Pflegedienst geleistet werden, es können auch andere geeignete Personen beauftragt werden, allerdings keine Verwandten ersten oder zweiten Grades.
Wünsche viel Erfolg und viel Glück
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