Hallo zusammen,
es gibt eine Rentenabfindung. Jetzt das ABER: Nur bei Witwen-/Witwerrenten bei der ersten Wiederheirat des Berechtigten.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/107.html
Wegen dem Beginn von zB befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/101.html
Und wegen der Befristung der Renten:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/102.html. Sie wird auf drei Jahre befristet, kann aber verlängert werden.
Valalta,
leider gibt es keine Auszahlung von erworbenen Rentenanwartschaften an den Einzahlenden. Würde letztendlich auch den Wegfall der Versorgung des Angehörigen nach sich ziehen, so hart es sich auch liest. Es bleibt Euch nur der Antrag auf verminderte Erwerbsunfähigkeit.
Euch alles Gute.