AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB
Während der Wiedereingliederung kann man keinen Urlaub nehmen.
Man muss nach der AHB aufpassen. Wird man alsarbeitsfähig entlassen und will trotzdem eine WIedereingliederung machen (was ja generell gut ist), bekommt man kein Krankengeld, sondern nur das Übergangsgeld, was man auch während der AHB bekommen hat. Das ist meist weniger als das Krankengeld. Das Übergangsgeld bekommt man dann bis zum Ende der Wiedereingliederung! Ist man aber nach AHB noch mind. 2 Wochen oder länger krank geschrieben, bekommt man weiter Krankengeld.
Achtung: beides muss versteuert werden!
Für Beamte gilt das nicht, die bekommen kein Krankengeld, sondern weiter ihre Bezüge.
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