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Alt 04.02.2014, 08:30
boebi boebi ist offline
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Registriert seit: 13.07.2009
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 928
Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Guten Morgen Wangi,

hier sind erstmal ein paar Erläuterungen. Bei mir sind die Kosten immer ohne Probleme durchgegangen. Das war auch schon so als ich noch kein aG/G hatte, sondern nur den bekannten "normalen Krebs".

Behinderungsbedingte Privatfahrten
Das sind durch die Behinderung veranlasste unvermeidbare Fahrten zu Behörden, Ämtern sowie Einkaufsfahrten. Diese Fahrten sind abziehbar ab einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder mindestens 70 mit Merkzeichen »G«.

Reine Privatfahrten
Berücksichtigt werden die Fahrten mit der Reisekostenpauschale (Fahrzeuge). Ein Ansatz der höheren nachgewiesenen Kosten ist nicht möglich. Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Taxi können Sie in nachgewiesener Höhe geltend machen. Allerdings kürzt das Finanzamt dann Fahrten mit der Reisekostenpauschale um die bereits »verbrauchten« Kilometer

Krankheitsbedingte Fahrten werden bei jedem Finanzamt anders gehandhabt!
Dazu zählen zum Beispiel Fahrten aus medizinischem oder therapeutischem Anlass zu Ärzten, zur Massage, zur Krankengymnastik, zur Apotheke, zum Sanitätshaus.
Strittig ist, inwieweit diese Fahrten zusätzlich zu den »behinderungsbedingten« Fahrten absetzbar sind. Problematisch ist die Unterscheidung des pauschalen Ansatzes und der tatsächlich gefahrenen Kilometer für die verschiedenen Bereiche.
Krankheitsbedingte Fahrtkosten werden unter »Außergewöhnliche Belastungen/Fahrtkosten« erfasst. Die Fahrten sind einzeln nachzuweisen (z.B. Exeltabelle).
Hilfe gibt hier ein Urteil des BHF
Diese Fahrten nicht - wie viele Finanzämter meinen - mit der genannten Pauschale abgegolten (BFH 21.2.2008, III R 105/06, BFH/NV 2008 S. 1141).


Ich versuche noch mehr aus den letzten Erklärungen zu finden.

Dir einen schönen sonnigen Tag.
Liebe Grüße
Boebi
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