Hallo Heike,
ja klar ist der VdK auch weiterhin dabei.
So ein Verfahren beim Landessozialgericht dauert ja bedeutend länger als beim "normalen" Sozialgericht und bis es dann zur Verhandlung kommen würde, hätte meine Schwester sowieso schon Anspruch auf Grundsicherung.
Somit verzichten wir (ungerne) auf eine weitere Klage, ansonsten machen wir und der VdK uns vorm Landessozialgericht echt lächerlich.
Aber egal, jedenfalls weiß ich jetzt, was alles in Attesten so stehen MUSS.
Liebe Grüße
Norma