nach 5 Jahren SB-Ausweis Anhörung
Fehler:
Auf dem Antrag zur Verlängerung darf auf gar keinen Fall stehen, dass sich nichts Wesentliches verändert hat! Dann meint das Versorgungsamt nämlich, dass die Heilungsbewährung ausgereicht hat.
Es MÜSSEN auf jeden Fall Veränderungen statt gefunden haben; da bietet sich bei Krebskranken nur die Psyche an (falls eben nichts anderes hinzugekommen ist). Die Nachsorge in der Klinik gilt nicht.
Ich rate dir, mit allen Unterlagen zum VdK zu gehen. Auch wenn du noch kein Mitglied bist; das kannst du nachholen. Dort bekommst du aber kompetente Hilfe und es wird dir sogar kostenlos ein Anwalt für den Prozess vor dem Sozialgericht gestellt.
Alleine hast du kaum Chancen.
Alles Gute!
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