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Alt 09.04.2015, 21:28
leluko leluko ist offline
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Standard AW: Eigenbehalte Chemotherapie bei Brustkrebs

Guten Abend,

danke für die Antworten.

Zitat:
Zitat von Calypso Beitrag anzeigen
Vermutlich genießt Du die bevorzugte Behandlung einer Privatpatientin, es sei Dir gegönnt. Der einzige nachteil, den ich da sehe, ist, dass Du die Kosten erstmal bezahlen musst und dir das Geld dann zurückholst.
Leider ist das nicht so, wie viele es sich vorstellen. Der einzige Vorteil ist, dass man manchmal schneller Termine bekommt. Was ungerecht ist. Gleichzeitig zahlt man aber auch den 2,3 fachen Satz. Man muss die Kosten vorstrecken, ja. Das ist eine ziemliche Menge, wenn man eine Chemotherapie betrachtet. Und es ist vielfach so, dass man auf Teilen der Kosten sitzen bleibt. Kosten, die gesetzlich Versicherte normalerweise erstattet bekommen (Beispiele außerhalb der Chemotherapie: Milchpumpe bei Trinkschwäche des behinderten Kindes, Behindertendreirad, Orthesenschuhe bei sprunggelenksübergreifenden Orthesen). Deshalb hat man ständig Kämpfe. Und ich möchte schon wenigstens das bekommen, was jeder gesetzlich Versicherte bekommt. Ich verlange ja gar nicht mehr.

Zitat:
Zitat von Calypso Beitrag anzeigen
Aber Du solltest auch bedenken:
Angestellte und Arbeiter bekommen im Gegensatz zu Beamten spätestens nach 6 Wochen kein Gehalt mehr, sondern nur noch Krankengeld. Das ist erheblich weniger und muss zudem auch noch nachträglich versteuert werden. Der Rentenversicherungsbeitrag wird auch abgezogen.
Auch wenn es ein sachfremdes Argument ist, gehe ich kurz darauf ein: Ich habe nur mit zehn Stunden in der Elternzeit gearbeitet. Da ist der "Schaden" nicht so groß...

Zitat:
Zitat von Calypso Beitrag anzeigen
Und dann müssen gersetzlich Versicherte zu jedem Medikament eine Zuzahlung leisten - Cortison, Aloxi, und Chemotherapeutikum. Dazu Antiemetika für hinterher.
Da die Beihilfe das System der gesetzlichen Versicherung nachbildet, muss auch ich für jedes Medikament Zuzahlungen leisten. Ich wollte auch nur sicher gehen, dass der Bescheid jetzt richtig ist, deshalb hier meine Nachfrage. Immerhin haben sie ihn ja zweimal korrigiert. Also ist ja vorher Recht falsch angewendet worden (nämlich die Beihilfeverordnung).
Hier zu posten war mein Versuch, ohne großen Aufwand die Sachlage zu klären. Denn Zeit ist Geld, wie es so schön heißt. Wenn ich mich in die Materie reinknien will, muss ich Betreuung für meine behinderte Tochter einkaufen und da wägt man manchmal schon ab, ob man überhaupt Widerspruch einlegen soll.
Ich habe heute in der Onko-Ambulanz auch noch mal rumgefragt und wenn es nur die Portnadeln und diese kleineren Beträge sind, die ich zusätzlich zahle, dann steht der Aufwand in keinem Verhältnis. Ich wollte das einfach nur für mich klären.

Nochmals danke für die Beiträge!

Lotta
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