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Alt 22.03.2015, 21:23
axellino axellino ist offline
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Standard AW: Rehaantrag in Rentenantrag umgewandelt

Hallo Richiefan1998,

als Bezieher einer Erwerbsminderungsrente,darf man ebend mit Einschränkungen,was Arbeitszeiten und Hinzuverdienst betrifft,noch dazu arbeiten gehen.Desweiteren als Bezieher einer Altersrente,was auch ein Thema für deine Mutter sein sollte mit 65 Jahren,kann man unbegrenzt arbeiten und hinzuverdienen.Die Frage wäre nun,würde sich eine evtl. aufkommende rechtliche Auseinandersetzung mit der Krankenkasse für deine Mutter im Alter von 65 Jahren überhaupt lohnen?
Hierzu müsste man den genauen Wortlaut des Aufforderungsschreiben der Krankenkasse zum Rehaantrag kennen.Wie lange besteht noch Anspruch auf Krankengeld.Wie hoch wäre eine zu erwartene Erwerbsminderungsrente und auch die demnächst zu erwartene Altersrente deiner Mutter usw.
Grundsätzlich aber,
Ein Versicherter, der von seiner Krankenkasse zum Reha-Antrag aufgefordert wurde und ihn auch gestellt hat, darf diesen gegenüber der RV nur noch mit Zustimmung der Krankenkasse
-wirksam zurücknehmen,
-beschränken oder
-der Umwandlung in einen Rentenantrag widersprechen.
Die Krankenkasse muss dem Wunsch/Willen des Versicherten zustimmen, wenn der Versicherte ein berechtigtes Interesse daran hat. Ein berechtigtes Interesse ergibt sich z. B., wenn
-durch einen Rentenantrag aufgrund tarifvertraglicher (arbeitsrechtlicher) Regelungen der Arbeitsplatz gefährdet ist,
-ein Anspruch auf Betriebsrente durch einen frühzeitigen Rentenbeginn verloren ginge,
-durch einen späteren Rentenbeginn eine qualifizierte Wartezeit in der RV und damit ein höherer Rentenanspruch erreicht werden könnte,
-durch einen späteren Rentenbeginn die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt werden könnten.
Das bloße Interesse des Versicherten daran, das Krankengeld möglichst lange zu beziehen, ist natürlich kein ausreichender Grund, die Zustimmung der Krankenkasse zu fordern.
Desweiteren,
man kann nicht von vornherein eine Teilwerwerbsminderungsrente beantragen.
Eine Erwerbsminderungsrente wird immer voll geprüft und wenn die DRV der Ansicht ist eine Volle EM-Rente zu geben, dann wird diese bestimmtl auch notwendig sein.Sollte eine Teilwerwerbsminderungsrente zugesprochen werden,besteht weiter Anspruch auf Krankengeld,das aber um den Auszahlbetrag der Rente gekürzt wird.
Das ganze ist nun sehr komplex und man sollte alle Faktoren mit einbeziehen,um das beste Ergebnis für deine Mutter versuchen zu erreichen.
Ich würde daher empfehlen,das persönliche Gespräch mit der DRV zu suchen oder einen Sozialverband zu rate ziehen oder sogar einen Anwalt für Sozialrecht konsultieren.

Alles Gute,

axellino
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