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Alt 04.10.2012, 10:24
gina-lisa gina-lisa ist offline
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Standard AW: Meldung der Asbestose nach dem Tod

Zitat:
Zitat von Merschman Beitrag anzeigen
Besteht bei Anerkennung der Asbestose trotzdem ein Anspruch für meine Mutter auf Leistungen der BG?
in meinem weiteren bekanntenkreis gabs einen ähnlichen fall,
erst nach dem tod des vaters (er starb auch recht schnell)
wurde meldung an die BG gemacht und die mutter erhält leistungen.

zu deiner frage im anderen thread *ärztefehler* würde ich an deiner
stelle einen fachanwalt kontaktieren.
ob eine evtl. klage erfolg bringt ist schwer zu sagen.

deine anderen fragen kann ich leider nicht beantworten

alles gute für euch
& gruß

gina-lisa
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