Einzelnen Beitrag anzeigen
  #6  
Alt 15.04.2014, 19:51
Benutzerbild von Marcwen
Marcwen Marcwen ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2006
Ort: Köln
Beiträge: 119
Standard AW: Parkerleichtungen aG, Blauer Parkausweis für Behinderte

Der blaue Parkausweis erlaubt:

auf den mit Zusatzschild „Rollstuhlfahrersymbol“ besonders gekennzeichneten Parkplätzen (sog. Behindertenparkplätzen) zu parken,
bis zu drei Stunden an Stellen zu parken, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist,
im Bereich eines Zonenhalteverbots die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
an Stellen, an denen Parken erlaubt ist, jedoch durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
eine längere Parkzeit für bestimmte Halteverbotsstrecken zu nutzen. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben,
in Fußgängerbereichen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken,
auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden zu parken,
an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken,
auf gekennzeichneten Bus- und Sonderfahrstreifen in Berlin während der durch Zusatzschild ausgewiesenen Ladezeit bis zu drei Stunden zu parken. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung einer Parkscheibe ergeben,
in Bereichen, in denen das absolute Halteverbot mit Zusatzzeichen: „Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen frei“ angeordnet ist, bis zu drei Stunden zu parken. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung einer Parkscheibe ergeben,
in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Parkstände - soweit der übrige Verkehr, insbesondere der fließende Verkehr, nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird - zu parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht,
Die höchstzulässige Parkzeit beträgt - wenn nicht anders angegeben - 24 Stunden.


Diese Hinweise sind auch auf der Verordnung zum Parkausweis mit drauf. War mir eben bei dem kostenlosen Parken unsicher, das hatte ich das 1. mal gehört. Aber dann ist dem wohl doch so und man braucht kein Ticket zu ziehen.
Mit Zitat antworten