Hallo, Kerstin !
Nur schnell eine Zwischenmeldung von mir.
Ja - es sieht tatsächlich so aus, dass Du in dem Fall ALG II (Hartz IV) beantragen müsstest.
Aber nur dann, wenn Du von der Behörde als erwerbsfähig eingestuft wirst.
Wenn Du aufgrund Deiner Erkrankung nicht mehr erwerbsfähig bist,
müsstest Du Dich an das Sozialamt wenden.
Als erwerbsfähig gilt man lt. Gesetz, wenn man in der Lage ist, mehr als
3 Stunden täglich zu arbeiten.
Was Silviana schreibt, ist auch richtig. Wenn Dein Mann zu viel
verdient, hast Du keinen Anspruch auf ALG II.
Aber Du schreibst ja, dass Ihr nur von dem Geld Deines Mannes nicht leben könnt.
Hier noch schnell ein Link zu einem
Arbeitslosengeldrechner und ich melde
mich morgen oder übermorgen nochmal.
Ich versuche gerade, noch mehr Informationen zu bekommen.