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Alt 08.07.2014, 18:22
The Witch The Witch ist offline
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Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Zitat:
Zitat von ulrikes Beitrag anzeigen
Ich habe mich seit August 2012 wegen eines Rezidivs wieder krank gemeldet und bekam Krankengeld bis Ende Mai 2013. Da bis dahin mein Arbeitsvertrag ausgelaufen war und wegen der Aussteuerung bekam ich ab Juni 2013 ALG I.
Hallo Ulrike,

Was genau heißt "wieder krank gemeldet"? Wann begann deine erste Krankmeldung wegen der gleichen Geschichte, wann eventuell weitere Krankschreibungen? Das zu wissen ist wichtig, weil du von "ausgesteuert" schreibst. Der Krankschreibungsbeginn muss bei dir auf jeden Fall zurück liegen, da der Zeitraum von August 2012 bis Ende Mai 2013 nicht zum "Aussteuern" langt. Sollte dieser Zeitpunkt der erstmaligen Krankschreibung noch keine drei Jahre her sein, hast du keinen Anspruch auf Krankengeld.

In dem Fall greift jedoch das von PetraS61 angesprochene "Nahtlosigkeitsgeld" (§ 145 SGB III - Minderung der Leistungsfähigkeit) - falls du denn überhaupt noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast; das wäre Voraussetzung.

Darüber hinaus: Eine "Krankschreibung" im Krankengeldbezug oder gar bei Aussteuerung gibt es nicht. Die angesprochene "Folgebescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit" ist eigentlich nichts weiter als ein Attest. Normalerweise erhält ja die Krankenkasse automatisch den Reha-Bericht, wenn du dem nicht widersprochen hast. (Falls du das allerdings getan hättest, wäre es deine Sache gewesen, diesen zur Verfügung zu stellen.) Der Krankenkasse ist es nämlich ziemlich egal, ob man arbeitsunfähig ist oder nicht, so lange sie nicht zahlen müssen.
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