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Alt 18.06.2007, 14:34
Liz und Willy Liz und Willy ist offline
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Standard AW: Hilfe !!! Schweizer Krankenversicherung

Liebe Anja

Erstmal super, dass es dir im Moment gut geht und du ne Arbeit gefunden hast.

Ich habe aber noch ein paar Fragen um dir optimal antworten zu können.

1. Als was wirst du arbeiten?
2. In welchen Kanton möchtest du umziehen und ist dieser schon definitiv festgelegt?

Es ist nicht einfach als Krebspatientin in die Schweiz zu kommen und sich versichern hier zu lassen. Grundsätzlich sind die normalen Krankenkassen direkt vom Versicherten zu suchen, abzuschliessen und zu bezahlen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen, aber bei Teilzeitarbeit ist dies leider nicht mehr obligatorisch und für die Teilzeitnehmer/in sich privat zu versichern ist es so teuer, dass es unmöglich ist sich zu versichern. Im Normalfall fängt die Krankentaggeldversicherung an zu wirken nach 30 - 90 Tagen, vorher bezahlt der Arbeitgeber mit 80% des Verdienstes bis max. 2 Jahre. Aufpassen muss man wenn man einen Grundlohn und Provisionen sowie Spesen hat, weil dann oft nur der Grundlohn evtl. (nicht immer) auch noch die Provision gedeckt werden, nicht aber Spesen.

Bei einer invalidisierenden Krankheit kann man mit dem heutigen Gesetz sich erst aber 1 Jahre Krankheitsbeginn sich der IV anmelden. Das Gesetz wurde mit der Abstimmung an diesem Wochenende (17. Juni) geändert. Ab 1.1.2007 ist die IV Anmeldung beriets nahc 4 Wochen möglich damit eine frühzeitige Reintegration ins Berufslebens möglich sein soll.... hier besteht aber grosse Unsicherheit und Skepsis und niemand weiss wirklich wie es genau funktionieren wird.

Die Krankenkasse selbst in in 3 "Arten" aufgeteilt.

Das KVG - Krankenversicherungsgesetz oder Grundkrankenversicherung

Ist obligatorisch und die Leistungen sind für die Versicherungen alle verpflichtend und einheitlich in allen Kantonen. Die Preise schwanken von 320.-- bis fast 500.-- je nach Versicherung und Wohnort!

Mit dieser VersICherung kann man SICH nur im WOHNKANTON stationär behandeln lassen, im Notfall kann man aber in alle Kliniken in der Schweiz stationär eintreten - aber nur im Notfall und Verlegung nahc Transportfähigkeit in den Wohnkanton. Diese Begrenzung auf den Wohnkanton hat bei schweren Krankheiten sowie REHA-Massnahmen eine grosse Bedeutung, denn wenn es ein kleienr Kanton ist der zum Beispiel nur ein regonales Spital hat mit einer Onkologie,. dass kann man kaum in das nächst grosse Onko-Zentrum gehen (gilt nota bene nur für stationäre Aufenthalte). Das gleiche gilt auch für REHA-Kliniken, wenn im Wohnkanton keine geeignete REHA-Klinik voreliegt, dann kann man oft nicht gehen oder nur sehr mühsam d.h. der überweisende Arzt muss ein Gesuch an den Kantonsarzt senden und beantragen, dass der Pat. aus diesen Gründen nur in dieser entweder Spezialklinik oder REHA klinik behandelt werden kann. Hierbei bestimmt dann der Kantonsarzt wie lange du gehen und ob du überhaupt gehen darfst! Ambulante Unterschungen kann man aber in jedem Kanton und in fast allen Kliniken machen lassen.

Die übliche Nachsorge ist hier gedeckt.

Zahnarzt sind in der Schweiz nicht versichert im KVG. Unfall geht über den Arbeitgeber - (sogenannten Nicht- und Betriebsunfallversicherung inkl. Unfalltaggeldversicherungen).

2. Zusatz-Krankenversicherungen

Hier handelt es sich um Möglichkeiten sich etwas besser versichern zu lassen, damit auch Leistungen die im KVG nicht gedeckt werden gedeckt sind z.B. Schweiz weite Klinikwahl, Naturheilverfahren, Krankentransport, Brillen, Zahnarzt u.v.m..

Hier aber das grosse ABER - diese Versicherungen können alle Krankheiten die bereits bestehen ablehnen, mit einem Vorbehalt (d.h. man wird in der Versicherung aufgenommen aber alle bestehenden Krankheiten die behandelt werden sollten werden nicht bezahlt).

Mit der Diagnose Krebs wirst du kaum die Chance haben dich NEU mit einer Zusatzvers. versichern zu lassen. Sie werden die Krebskrankheit mit Sicherheit ausschliessen.

Zaharzt-Zusatzvers. kann man nur abschliessen wenn das Gebiss - sprich die Zähne () bei Versicherungsbeginn "saniert" ist!

Preislich sind diese Versicheurngen tragbar.

3. Privat-Krankenversicherungen

Mit diesen Versicherung kann man in Privatkliniken und in kantonalen oder Unikliniken sich vom Prof behandeln lassen. Sie wird in Halbprivat (Zweibettzimmer) und Privat (Einbettzimemr) unterteilt und ist sehr. sehr teuer. Hier gilt das selbe Prinzip wie bei der Zusatz-Krankenversicherungen - bei bestehenden Krankheiten kaum Chance rein zu kommen und wenn dann mit Ausschluss aller Behandlungen für diese Krankheiten.

4. Hotelerie_Versicherungen

Hierbei handelt es sich um eine Versicherung die ausschliesslich den Komfort in der Klinik regelt, z.B. Zwei-/Einbettzimmer, anderes Essen etc. Auch diese ist mit der Auflage "Ausschluss bei bestehenden Krankheiten") verknüpft.

Können dir evtl. weitere Angaben machen wenn wir wissen in welchem Beruf du bist und wo du wohnen willst.

Toi,. toi, toi.

LG s'Doppelpäggli
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Willy 54 J. LK Pancoast Tumor Adeno. ES 8/02 ED 11/02, Radio-Chemo, Op. 2/03 seither Teilgelähmt, O2-abhängig
Liz MS im Rolli. Gebärm.ca. 8/05
Mami 10.4.1934 - 7.9.2009
inoper. Hirntumor 10/07, Blasenkrebs 1/09
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