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Alt 26.06.2007, 00:17
Liz und Willy Liz und Willy ist offline
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Standard AW: Hilfe !!! Schweizer Krankenversicherung

Liebe Anja

Ich konnte leider seit letzter Woche nicht mehr ins Netz.... Morgen kommt mein Compi.fachmann.

Die 3 erwähnten Kliniken sind gut, v.a. St. Gallen und Bern haben ausgezeichnete Reputationen. Prof. Cerny, Chefonkologe in St. Gallen ist auch Präsident der schweizerischen Krebsliga.

Der Kanton Thurgau hat keine grosse Klinik oder gar eine Universitätsklinik wie die bereits erwähnten in Bern, Zürich St. Gallen. Da sie dies nicht haben, haben sie oft ein Vertrag mit grossen Kliniken abgeschlossen damit die Patienten die nötige med. Versorgung erhalten auch bei schweren Krankheiten. Ambulante Docs, da gibt es wie in D, gute und schlechte....! Nach St. Gallen kannst du ohen Probs. gehen, auch stationär. Es ist eine sehr gute Onkologie dort. In Rorschach gibt es zudem eine kleine Klinik die auch eine eigene Gynäkologie hat Chefarzt ist Othmar Hutter.

Arztrechnungen werden in der Schweiz generell dir zugesandt, du musst sie einzahlen und die Kasse erstattet dir dann den Betrag den du zugute hast. Ausnahme sind oft Kliniken und z.T. Röntgeninstitute. Diese rechnen oft direkt mit den Kassen und dem Kanton ab - bei uns in der Schweiz ist ja ein Klinikaufenthalt eine Mischrechnung, ein Teil wird vom Wohnkanton bezahlt und der Rest von der Krankenkasse. Der Versicherte erhält dann eine Endabrechnung für nicht gedeckte Kosten und Selbstbehalte.

Es stimmt, die Grundversorgung hier ist recht gut - sicher besser als in Deutschland. Man kann wirklich stationär in Kliniken ausserhalb der Spitalliste gehen, leider weiss man aber nie im voraus wie hoch die Kosten sein werden. Sie decken dann nur die Pflichtkosten (Pauschalbeitrag) für Kliniken in deinem Wohnkanton. Wenn man dies nicht auf sich nehemn will oder kann, dann entscheidet eben der Kantonsarzt. Zudem - auch wenn man selber die Differenz decken möchte, viele Ärzte weigern sich jemanden mit einer Grundversicherung (KVG) ausserkantonal zu überweisen.

Du musst im Normalfall keine Vorauskasse leisten - dies wird heute nur von Pat. die den Wohnsitz im Ausland haben und ihre Kasse keine Kostendeckungsgarantie abgegeben hat, die gelten als Nichtversicherte. Denn wenn du den Versicherungsnachweis mit der Versicherungskarte erbringen kannst genügt dies als Kostendeckungsnachweis.

Diese KK-Zusatz-Versicherung aus Frankreich kenne ich nicht, hört sich aber gut an, klär es ab, es lohnt sich sicher.

Ambulant kannst du aber überall hin.

Nun noch zu deinen Fragen

Zitat:
Zitat von AnjaBi74 Beitrag anzeigen
Habe ich das richtig verstanden, dass ich mit einer Grundkrankenversicherung meine Nachsorgeuntersuchungen abgedeckt habe?
Ja

Zitat:
Zitat von AnjaBi74 Beitrag anzeigen
Also regelmäßiges Staging (ambulant;Ultraschall Leber, Röntgen Thorax, MRT oder Mammographie Brust) werden von der Kasse bezahlt?
Ja


Zitat:
Zitat von AnjaBi74 Beitrag anzeigen
Und die Klinik und den Arzt kann ich selbst wählen?
Grundsätzlich ja, für ambulante Konsultationen und Untersuchungen ja, stationär ist die Spitaliste massgebend.

Zitat:
Zitat von AnjaBi74 Beitrag anzeigen
Aber falls ich ein Rezidiv bekommen würde, könnte mich die Kasse ablehnen?
Nein, KVG (Grundkrankenversciherung) muss dich mit jeder Krankheit nehmen egal welche, egal ob Krebs, Neurodermitis, Asthma oder AIDS! Hat auch nichts mit eine Rezidiv zu tun.

Zusatzversicherungen können, und tun es auch meistens, dich ablehnen oder einen Vorbehalt machen.

Zitat:
Zitat von AnjaBi74 Beitrag anzeigen
Wer würde dann für die Kosten aufkommen? Der Arbeitgeber? Ist der Arbeitgeber wirklich dazu verpflichtet eine Krankentaggeldversicherung für mich abzuschließen?Wenn der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abschließt, und sie nach ca. 90Tagen wirkt, wie lange habe ich Anspruch auf Krankengeldzahlung (auch 80%)? In Deutschland sind das 78 Wochen und in der Schweiz dann 2 Jahre?
Alles was nicht im Rahmen der KVG Versicherung gedeckt ist geht zu Lasten der Patienten, sofern eine Zusatzversicherung dies nicht deckt, da es hier aber um jemand handelt der bereits krank ist oder war, zudem noch mit einer schweren Krankheit, wird es von der Zusatzversicherung keine Kostendeckung geben.

Der Arbeitgeber zahlt nie etwas an die Krankheits-, sprich Behandlungs- oder Apothekenkosten, ausser der Krankentaggelder d.h. Lohnersatz im Krankheits- und Unfallfall.

Der Arbeitgeber muss bei Vollbeschäftigen eine Krankentaggeldversicherung (nur eine krankentaggeldvers. keien die Behandlungskostend etc) und eine Betriebs- und Nichtbetriebsunfallversicherung (hier ist eine Unfalltaggeldversicherung sowie die Behandlungskosten eingeschlossen) abschliessen.

Es wird nur 80% des Lohnes versichert - während 2 Jahren. Aufpassen bei Lohn die eine Basislohnkalkulation haben und hohe Spesen und Povisionen als Bestandteil des Lohnes haben, hier sind sie oft nicht versichert, auch Trinkgelder sind nicht versichert - also unbedingt nachfragen. Einige Arbeitgeber haben eien Wartefrist von ein paar Tagen, diese dienen der Entgegenwirkung von vielen Krankschreibungen d.h. wenn man nur 2 - 3 Tage krank ist kann es sein, dass hier keine Lohndeckung vorliegt weil man verhindern wil, das Arbeitnehmer sich so ein verlängertes WE machen!!!! In der Regel muss man am 3. Krankheitstag ein Arztzeugnis erbringen.

Die ersten 90 Tage werden im Regelfall vom Arbeitnehmer gedeckt - erst dann greifen die Taggeldversicherungen. Man ist aber nicht ohne Lohnfortzahlung in diesen 90 Tagen ausser diesen Karenztagen.

Gefahr besteht wenn man in der Schweiz Arbeitslos wird, da hat man nur 30 Tage Anspruch auf Krankentaggeld (80% der Arbeitslosenentschädigung die 80% bei Personen mit Kindern udn 70% ohne Kinder des letzten Lohnes - auch hier aufpassen mit Lohnkalkulationen die hohe Spesen und Provisionen oder Trinkgelder enthalten, deise sind nicht gedeckt bei der Arbeitslosenversicherung.

Zitat:
Zitat von AnjaBi74 Beitrag anzeigen
Wer kann denn schon eine Chemo aus eigener Tasche bezahlen?
Niemand!!!! Krebs ist leider wenn ich es krass sagen darf "sau" teuer!

Hier sei noch zu erwähnen, bei der Teilnahme an eienr Studie darf in der Schweiz nie der Patient für die Studienteilnahme bezahlen.

Zitat:
Zitat von AnjaBi74 Beitrag anzeigen
Es ist noch nicht absolut sicher, aber wahrscheinlich würde ich in einer Vollzeitstelle im Kanton Thurgau wohnen und arbeiten. Gibt es hier Kliniken? Gute Ärzte? Ich würde gerne zur Nachsorge nach St. Gallen gehen. Diese Untersuchungen lassen sich doch alle ambulant machen! Und da hätte ich dann doch die freie Wahl?! Oder ?!
Schon beantwortet, Ja!

Zitat:
Zitat von AnjaBi74 Beitrag anzeigen
Oder sagen die Ärzte aus anderen Kantonen, dass man lieber einen Arzt aus dem eigenen Kanton suchen soll?
Das ist richtig, sie überweisen nicht gerne ausserkantonal. Nur für ambulante Termine beim Frauenarzt brauchst du keien Überweisung, den Doc kannst du dir selber aussuchen, auch solche die in einer Klinik eine Praxis haben. Es kann gerade bei Frauenärzet eher vorkommen, dass sie keien neuen Patienten mehr nehmen weil sie ausgelastet sind.

Zitat:
Zitat von AnjaBi74 Beitrag anzeigen
Welche Krankenkassen könnt Ihr mir empfehlen? Ich habe die CSS Kasse gefunden. Auf deren Seite habe ich gelesen, dass man sich als CSS Mitglied seinen Arzt und das Krankenhaus in der Schweiz selbst aussuchen kann und der Mindestbeitrag (Grundkrankenversicherung) läge bei ca. 300 SFr. . Ist das zu empfehlen?
Der Link zu Comparis ist grundsätzlich gut, leider werden hier nur die Preisunterschiede der Kassen geannt, nicht aber deren Tücken und Gründe warum sie so billig sind., deshalb hier ein sehr wichtiger Tipp - Grundsätzlich raten wir dir von ein paar KK's ab - Supra, Assura sind hier namentlich zu erwähnen, denn bei diesen Kassen gibt es nicht nur eine lange Wartezeit bis sie die Rechnungen begleichen, sie rechnen leider auch die Medikamente nicht direkt mit den Apotheken ab, sondern du musst sie im voraus bei der Apotheke bezahlen und sie erstatten sie dir dann, nach langem warten! Wir waren selber bei der Assura verscihert und sind mit Willy's Krebserkrankung und ihrer Art der Abrechnung in eine schwere finanzielle Krise geraten.

Alle KK's müssen im Rahmen der Grundversicherung die gelichen Kostendeckung gewähren - hier darf es keine Unterschiede geben. Grundsätzlich kann man auf die Prämienpreise achten und wählen (ausser wie oben erwähnt). Einen guten und unbürokratischen Ruf hat die OeKK.

Die freie Arztwahl hat nichts mit der CSS zu tun, sondern mit dem KVG Gesetz selber, also es muss von allen Kassen gewährt werden.

Der Mindestbeitrag den du erwähnst - weiss nicht genau ob du damit die Prämien meinst oder die Einstufung der Selbstbehalte - Prämien sind immer Wohnkanton abhängig. Wohnkantone mit Uni.kliniken weisen auch immer die höheren Prämien auf.

Franchiseeinstufungen sind Schrittstufen die mit höheren Selbstbehalte im Sinne von Franchisen auch tiefere Prämien bedeuten. Dies ist nur sinnvoll (also hohe Franchise-Selbstbehalt wählen) wenn man gesund ist und selten zum Doc muss. chronisch oder schwer Kranke sollten die niedrigste Stufe wählen, so wird das Verhältnis Selbstbehalt und Prämien besser ausgeglichen.

Ansonsten gilt es immer 10% Selbstbehalt bis man den Franchisemaximalvetrag erreicht hat und max. 600.--/Jahr. Ab 600.-- Selbstbehalt werden keine Selbstbehalte mehr abgezogen.

Behalte die KK-Abrechnungen stets auf, denn Selbstbehalte und Franchsie kannst du von den Steuern abziehen. Einige Kassen senden per Jahresende eigens eine Zusammenstellung für die Steuererklärung.

Zitat:
Zitat von AnjaBi74 Beitrag anzeigen
Ihr schreibt: …. Ambulante Unterschungen kann man aber in jedem Kanton und in fast allen Kliniken machen lassen……
heißt das, dass ich meine jährliche MRT (ambulant) in St. Gallen bei einem von mir ausgesuchten Arzt machen lassen kann? Das ist mir irgendwie wichtig, denn ich bin so ein Mensch, der einen Arzt erst kenn lernen muss bevor er mich behandelt. Und wenn ich merke, dass ich mit dem Arzt nicht gut kann, wäre ich sehr unglücklich, wenn ich zu einer Behandlung bei diesem Arzt gezwungen wäre.
Ja ambulante Untersuchungen kann man in jedem Kanton machen lassen - Für die Nachsorge geht man nicht zu einem Radiologen, sondern in deinem Fall zu einem Frauenarzt/Gynäkologen oder direkt zu einem Onkologen, er wird dann die Nachsorgeuntersuchungen veranlassen, du gehst hin und die Resultate werden dann mit deinem Gyn/Onk.Doc besprochen. Der Vertaruensarzt ist primär der Gyn/Onko Doc. udn nicht der Radiologe.

Zitat:
Zitat von AnjaBi74 Beitrag anzeigen
In Deutschland ist man als Krebspatient mit einem Behindertenausweis vor Kündigungen geschützt. Im Krankheitsfall kann man dann in Ruhe versuchen gesund zu werden, und wenn man dann wieder fit ist, in seine alte Stelle zurückkehren. So braucht man keine Angst zu haben, wegen seiner Krankheit gekündigt zu werden. Ich bin ein Arbeitstier und es liegt mir fern wegen einer Kündigung zu rebellieren, aber aufgrund meiner vergangenen Krebskrankheit möchte ich auch nicht diskriminiert werden. Und viele Unternehmen sind sehr einfallsreich im erfinden von Kündigungsgründen. Wie sieht dies in der Schweiz aus? Kann mich mein Arbeitgeber kündigen, wenn er erfährt, dass ich Krebs hatte? Oder falls ich einen Rückfall bekäme und krank werden würde, könnte er mich dann kündigen? Gibt es so was wie ein Kündigungsschutz für Krebspatienten in der Schweiz?
Als Kreskranker hat man leider keinen besonderen "Arbeitsschutz" oder "Schutz vor Kündigung". Grundsätzlich darf ein Arbgeber während einer bestimmsten Zeit während einer Krankheit den kranken Arbeitnehmer nicht künden. Leider passiert es oft, dass man dann die Kündigung erhält sobald man wieder arbeiten geht.

Je nach Grösse des Betriebs kommt er nicht drumherum sich einen Ersatz zu suchen für die Zeit wo du krank bist, dann besteht leider auch die Gefahr der Kündigung.

Je nach Berufsart hast du besseren Kündigungsschutz durch Gesamtarbeitsverträge. Als was wirst du hier arbeiten wollen? Kannst auch wenn du magst nur als PN senden).

Einen Behindertenausweis erhält man nur wenn man eine Invalidenrente erhält. Dies ist ein sehr langwieriger Prozess - bei Willy hat es 5 Jahre gedauert und bei mir mit MS (ich bin im Rollstuhl seit einem Jahr) 8 Jahre! Der Ausweis selber bringt dri rel. wenig ausser ein paar wenige und kleine Vergünstigungen im ÖV, Kino etc.

Krebs ist nur schwer Renten berechtigt, erst recht Brustkrebs.

Ab 1.1.2008 wird es Neuerungen im IV Gesetz geben, darin kann der Arbeitgeber falls man länger als 4 Wochen krank ist, eine Anmeldung machen (nicht für ne Rente), für ne berufliche Reintegration. Wie das genau ablaufen wird steht in den Sternen, denn die Gesetzeänderungen sind erst vor 10 Tagen vom Volk abgetsimmt worden.

Du bist nicht verpflichtet deinem Arbeitgeber deine Krebskrankheit zu nennen, er darf es auch nicht vom Arzt erfahren.

Hoffen du kannst mit diesen vielen Infos was anfangen, ansonsten Nachfragen - auch wenn es etwas länger dauert bis wir antworten könenn weil wir im Moment INternetzugangsporbs haben.

LG s'Doppelpäggli

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Willy 54 J. LK Pancoast Tumor Adeno. ES 8/02 ED 11/02, Radio-Chemo, Op. 2/03 seither Teilgelähmt, O2-abhängig
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Mami 10.4.1934 - 7.9.2009
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