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Alt 15.03.2012, 18:42
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
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Standard AW: Ausgesteuert, was nun?

Hallo,

das ist ein klassischer Fall für einen Sozialverband.
Dort sitzen kompetente Leute, die dir alle Fragen beantworten werden.

Trotzdem schon mal vorab, einige Infos, wie ICH sie kenne:

"Reha vor Rente"... das heißt, dass du wahrscheinlich erst einmal von der Rentenversicherung in eine Reha geschickt wirst. Dort wird man deine Erwerbs(un)fähigkeit feststellen und sie deiner RV mitteilen.

Mit 63 Jahren dürftest du sehr nahe an einer Altersrente liegen; Jg. 1948 und 1949 könnten ohne Rentenabschlag davonkommen. Aber wie gesagt: Sozialverband fragen!

Falls du vor der Krankschreibung im Beruf gestanden haben solltest und auf Grund der Aussteuerung den §§ 125 SGB (Nahtlosigkeit) in Anspruch nehmen willst, musst du dich arbeitslos melden, ja.

Finanziell ist es natürlich ein Unterschied, ob du Krankengeld oder Arbeitslosengeld erhälst.
Allerdings steht dir eventuell noch Wohngeld oder andere soziale Leistungen zu (auch hier: Sozialverband befragen).

Wenn du noch keinen Schwerbehindertenausweis haben solltest, ist es jetzt an der Zeit, den Grad der Behinderung feststellen zu lassen. Offiziell heißt es zwar immer, eine Rentenberechtigung hängt nicht von einer Schwerbehinderung ab; ich selbst habe aber die Erfahrung gemacht, dass die Frage nach einer Schwerbehinderung immer zuerst gestellt wurde...

Fazit: Es ist sehr viel bei einer Erwerbsminderungsrente zu beachten und wenn du dich nicht auskennst, sind formelle Fehler praktisch vorprogrammiert.

Schau mal nach einer Sozialverbands-Adresse in deiner Nähe (VdK, SoVD); der monatliche Beitrag ist nur gering (6 bis 8 Euro); dafür erhälst du kompetente Hilfe.

Viel Glück!

Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann
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