AW: Silikonimplantat "auf" den Brustmuskel
Eine Frage an alle, die den Brustaufbau durch Silikonimplantat schon durchgeführt haben. Da die Einstufung bzg. des Behinderungsgrades offenbar davon abhängt, ob eine Amputation vorlag oder nicht bzw. ob die Brust aufgebaut wurde oder nicht, würde ich gern wissen, ob ihr diesen Aufbau vor Ablauf der 5 Jahre Heilungsbewährung als "Eintritt einer Verbesserung" dem Versorgungsamt mitgeteilt habt bzw. ob man dies machen muß.
Doro
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