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Alt 19.12.2016, 16:47
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Hirntumor und Führerschein

Liebe Eleste,
es gibt Krankheitsbilder, wo der Führerschein immer nur befristet erteilt wird und man nach einem gewissen Zeitraum ein ärztliches Zeugnis vorlegen muss, dass die Fahreignung trotz Erkrankung belegt.
Wenn diese Fahreignung durch krankheitsbedingte Einschränkungen nicht mehr gegeben ist, wird die Fahrerlaubnis durch das zuständige Amt eingezogen.

Es ist leider so, dass die notwendigen Untersuchungen selbst zu finanzieren sind, da hilft leider keine Kranken-oder Rentenkasse, eine Möglichkeit wäre die Eingliederungshilfe, wenn Deine Tochter den Führerschein benötigt, um z.B. an den Arbeitsplatz zu gelangen.

Sollten bei den behandelnden Ärzten schon Untersuchungen im Rahmen der Nachsorge durchgeführt worden sind, kann man um Kopien bitten und diese bei den Ärzten des TÜV vorlegen.So können Doppeluntersuchungen vermieden und Kosten reduziert werden. Untersuchungen, die der TÜV in Auftrag gibt, werden nach einem anderen Gebührensystem abgerechnet, als bei den niedergelassenen Ärzten oder im Krankenhaus.

Bitte nutzt Möglichkeiten zur Beratung zu dieser Problematik (z.B. VDK oder Sozialverband Deutschlands).

Herzliche Grüße,
Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (19.12.2016 um 16:49 Uhr)
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