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Alt 29.04.2014, 10:33
The Witch The Witch ist offline
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Standard AW: Reha Verlängerungswoche

Falls in diesem Fall - wie zu vermuten ist - die gesetzliche Krankenkasse der Träger ist und nicht die Rentenversicherung, gilt das SGB V. (Was private Kassen betrifft, hab ich keine Ahnung.) Die Dauer ist in § 40 Absatz 3 SGB V festgegelegt. Ein Abweichen ist nur in medizinisch besonders begründeten Fällen erlaubt:

Zitat:
Leistungen nach Absatz 1 (Das betrifft die ambulante Reha. The Witch) sollen für längstens 20 Behandlungstage, Leistungen nach Absatz 2 für längstens drei Wochen erbracht werden, es sei denn, eine Verlängerung der Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich. Satz 2 (der vorstehende, The Witch) gilt nicht, soweit der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach Anhörung der für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten und stationären Rehabilitationseinrichtungen auf Bundesebene maßgeblichen Spitzenorganisationen in Leitlinien Indikationen festgelegt und diesen jeweils eine Regeldauer zugeordnet hat; von dieser Regeldauer kann nur abgewichen werden, wenn dies aus dringenden medizinischen Gründen im Einzelfall erforderlich ist.
(Quelle)
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Es grüßt die Hexe.
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