#1
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Urlaub und Ausgesteuert
Hallo
ich habe gehört, wenn man ausgesteuert ist, daß man nur 21 Tage Urlaub hat und dabei zählen auch Samstage und Sonntage wie Feiertage. Also nur 3 Wochen. Laut Bundesurlaubsgesetz müßte man die ja am Stück nehmen. Stimmt das mit den drei Wochen oder wie ist es? Danke für eine Antwort+ Barbara |
#2
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AW: Urlaub und Ausgesteuert
Hallo Barbara,
ehrlich gesagt, ich verstehe Deine Frage nicht. "Ausgesteuert" heißt, dass man nach 78 Wochen Krankschreibung sich um einen Rentenantrag bzw, zur Überbrückung bis zur Rentenbewilligung beim Arbeitsamt melden muß. In welchem Zusammenhang dreht sich hier bei Dir die Frage nach Urlaub? Gruß von birgit
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Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein. |
#3
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AW: Urlaub und Ausgesteuert
hallo barbara,
also der urlaubsanspruch erlischt nicht, wenn man krankgeschrieben ist. Wieviel Urlaubsanspruch besteht, ist im Betrieb durch evtl vorhandenen Tarifvertrag geregelt. Und am Stück muss alles genommen werden stimmt auch nicht. Wenn man länger als 6 wochen krankgeschrieben ist, erhält man bis zu 78 wochen krankengeld von der krankenkasse. Das mit samstag und sonntag ist völliger quatsch!!!!!! liebe grüße floh
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Gruß floh |
#4
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AW: Urlaub und Ausgesteuert
Hallo zusammen
danke für eure Antworten. fakt ist dass ich ausgesteurt werde, da meine 78 Wochen Krankengeld verbraucht sind. Meine Info von meiner Freundin war/ist, dass ich in diesem Übergangszeitraum, bis dann hoffentlich die EM Rente genehmigt wird, nur diese besagten 3 Wochen Urlaub habe. Meine Sozialarbeiterin meiner Rehaklinik meinte dass wäre Quatsch.... Gott sei dank Immerhin stammt dieser Quatsch von einer Mitarbeiterin des AA ... Mal sehen was mein AA mir mitteilt Barbara |
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