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Kann der AG den Urlaub streichen???
Hallo an alle,
habe gestern mit der Dame aus unserer Personalverwaltung tel. und wollte wissen, wann ich denn den Resturlaub aus 2006 nehmen muß. Ich wurde im Mai op., Chemo von Anfang Juli bis Oktober und anschließend Bestrahlung bis Dez. 06. Ich gehe am 30.1. für 4 Wochen zur AHB. Sie meinte, sie müße sich zwar nochmal erkundigen, aber wahrscheinlich würde der ganze Urlaub für 2006 gestrichen. Ich hatte davon nur eine Woche im April genommen. Dann kam ja die Diagnose. Nun meine Frage: Ist das denn rechtlich zulässig? Die Sozialarbeiterin erzählte mir was von Mehrurlaub, wenn man einen Behindertenausweis kriegt und jetzt sollte er plötzlich gestrichen werden...Da wäre ich schon mehr als überrascht!! Wer weiß Bescheid? Danke und viele Grüße, Neptunmaus |
#2
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AW: Kann der AG den Urlaub streichen???
Hallo Neptummaus
wenn du eine anerkannte Schwerbehinderung hast, bekommst du für ein volles Jahr 5 Tage und sonst halt anteilsmäßig( früher galt immer 5 Tage egal wann die Schwerbehinderung festgestellt wurde neu ist halt anteilsmäßig)... Inwieweit du Urlaub aus 2006 ins Jahr 2007 nehmen kannst, hängt auch von deinem Tarifvertrag ab. Grundsätzlich ist das Urlaubsjahr immer das Kalenderjahr. Im öffentlichen Dienst kann man z.B. aus Krankheitsgründen den Urlaub bis zum 30.4. bzw unter Umstäönden und Antrag auch bis zum 30.6. nehmen. Wie gesagt die Regel ist der alte BAT. Ich würde mal im Tarifvertrag nachsehen. Fakt ist immer für die Gewährleistung vom vollen Urlaub, dass man mindestens einen Tag gearbeitet hat. Alles Grundlage BAT Viel Glück Barbara |
#3
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AW: Kann der AG den Urlaub streichen???
Hallo, Neptunmaus !
Ich habe hier folgendes für Dich gefunden und ich hoffe, dass es Dir etwas nützt. Am besten ist es, wenn Du unten den Link in der Quellenangabe anklickst und Dir die Seite selbst durchliest. Ich habe hier jetzt nur einen Auszug daraus dargestellt und auf der betreffenden Seite findest Du alles zum Thema Urlaub. Dass Dir der Resturlaub gestrichen werden soll, ist meines Erachtens nach ganz und gar nicht rechtens ! Zitat:
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Viele Grüße Julie Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II, ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum Deutschland Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (B. Brecht) |
#4
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AW: Kann der AG den Urlaub streichen???
Hallo Neptunmaus
die IHK-Potsdam hat das Ganze recht nett hier erklärt. Zitat:
Was würde ich an Deiner Stelle tun? Eine Möglichkeit wäre sicherlich eine schriftliche Anfrage, also eine Art Antrag. Die bessere wäre aus meiner Sicht, Mitte der Woche nochmal anzurufen und sich zu erkundigen, was die Nachfrage der Sachbearbeiterin ergeben hätte. Ich gehe mal davon aus, dass Du eine positive Antwort bekommst. Wahrscheinlich hatte die Sachbearbeiterin noch nie so einen Fall mit langer Erkrankung. Gruß Dirk
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