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Zweitmeinung bei niedrigmaligem Non-Hodgkin-Lymphom
Hallo,
mein Vater wird seit ca. April 2004 aufgrund eines niedrigmaligen Non-Hodgkin-Lymphoms ausschließlich in der hämatologisch-onkologischen Abteilung eines Krankenhauses in Wohnortnähe behandelt. Bis heute ist der Subtyp des Lymphoms leider nicht genau bestimmbar, da die Knochenmarkbiopsien hinsichtlich der morphologischen Differentialdiagnosen sehr schwierig auswertbar sind. Zunächst ging man von einem follikulärem Lymphom aus, mittlerweile tendiert man eher zu einem splenischen Marginalzonenlymphom bzw. einem Morbus Waldenström. Wir wollen nun unbedingt eine Zweitmeinung einholen, allerdings behauptet der Hausarzt (Internist) meines Vaters, dass er nur eine Überweisung pro Quartal ausstellen darf. Diese Überweisung ist bisher immer an das Krankenhaus gegangen, wo mein Vater im Abstand von 4 bis 6 Wochen kontrolliert wird. Solange mein Vater die Behandlung dort nicht ab- bzw. unterbricht, wird das Krankenhaus also immer eine Überweisung bekommen. Meine Fragen: Darf ein Hausarzt, der kein Facharzt, also Allgemeinmediziner ist, eine zweite Überweisung ausstellen? Oder kann das Krankenhaus meinen Vater für eine Zweitmeinung in eine andere Klinik/an einen anderen Arzt überweisen? |
#2
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AW: Zweitmeinung bei niedrigmaligem Non-Hodgkin-Lymphom
Moin,
ich weiß nicht wie es rechtlich ist, aber meine Hausärztin stellt mir bei Bedarf mehrere Überweisungen pro Quartal aus ( z.B. an die Häma-Ambulanz und die Strahlentherapienachkontrolle ). Zur Einholung der Zweitmeinung habe ich allerdings die Überweisung vom Hämatologen machen lassen und ich glaube, so muß das auch laufen. Beste Wünsche M.R. |
#3
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AW: Zweitmeinung bei niedrigmaligem Non-Hodgkin-Lymphom
Hallo Pfirsich 24
erst einmal ein herzliches Willkommen, spät in der Nacht - aber doch!!! Ihr habt ein Recht darauf, eine Zweitmeinung einzuholen!!!!!! Diese Überweisung kann auch von dem Internisten ausgestellt werden - normaler Weise allerdings wird dies, wie bereits von Meister Röhrich erwähnt, vom Onkologen gemacht. Grundsätzlich kannst Du darauf bestehen - man hat das Recht auf Vergleichsmöglichkeiten. Zur Frage wegen Hausarzt: ja, auch er darf eine Überweisung zum Onkologen ausstellen. Wichtig: 2 Meinung heißt: alle Unterlagen, alle Röntgenbilder etc. , die befinden sich meist beim Onkologen!!! Weiterhin alles Gute et struwwelchen |
#4
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AW: Zweitmeinung bei niedrigmaligem Non-Hodgkin-Lymphom
Hallo Pfirsich 24.
Ich pers. würde Kontakt mit meiner Krankenkasse aufnehmen. Dort bekommst Du sicherlich Hilfestellung zum Thema " zweite Überweisung in gleichen Quartal". Ihr solltet Euch aber auch informieren, welcher Arzt oder welche Klinik die besseren Voraussetzungen und grössere Kompetenz bietet, um Deinem Dad weiterhelfen zu können. Bitte nicht einfach nur eine Eingangstür mit der anderen tauschen!!! Dazu anbei der Link des Kompetenznetz Maligne Lymphome. http://www.lymphome.de/ Toi Toi Toi und Liebe Grüsse Wollilein
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Wünsche Euch die nötige Stärke, für alles, was auf Euch zukommen mag. Lasst es Euch möglichst immer gut gehen! Geändert von Wollilein (28.02.2007 um 00:18 Uhr) |
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