#1
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Erben???
Hallo,
ich hab mal ne Frage, habe nächsten Donnerstag einen Termin auf dem Notariat. Nun bekomme ich lauter widersprüchliche Angaben in meinem Bekanntenkreis. Ich habe ein Haus, das ungefähr zur Hälfte abbezahlt ist und wollte das eigentlich mit der Lebensversicherung ( wenn sie denn mal zahlt..) bezahlen. Werden die Schulden, die noch auf dem Haus sind mit berücksichtigt? Ich habe auch 2 minderjährige Kinder, wie sieht es da mit den Freibeträgen aus? Außer der LV ist kein Vermögen vorhanden. Danke für die Antwort. LG Christiane |
#2
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AW: Erben???
Hallo Christiane,
übers Erbrecht bin ich nicht gut informiert, aber... wenn deine Kinder im "Falle des Falles" immer noch minderjährig sein sollten, ist ein Vormund zu bestimmen. Der würde dann bis zur Volljährigkeit das Erbe verwalten. Vergiss nicht: wer erbt, kann auch Schulden erben. Das hat schon zu zahlreichen Verwicklungen geführt... bis in den Ruin der Erben. Bei zwei gleichwertigen Erben kommt es oftmals auch zu Streitigkeiten, weil natürlich nur EINER in dem Haus wohnen kann und den anderen dann auszahlen muss. Will aber Nr. 2 ebenfalls im Haus bleiben, kommt oftmals nur noch ein Verkauf in Frage. Ist alles ziemlich verzwickt; je nachdem, wie einig sich die Erben sind. Also lass dich vom Notar gut beraten und lass notfalls erst einmal noch ein paar "Denk-Tage" ins Land gehen. Liebe Grüße Norma PS: Einfacher ist es auf jeden Fall, wenn das Haus bereits schuldenfrei ist |
#3
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AW: Erben???
Hallo,
einfacher wird es nicht ohne Schulden . Außerdem ist Deine Frage, Letterhenn, nicht so einfach zu beantworten. Gehört das Haus Dir allein? Wenn ja, dann gehört das ganze Haus in die Erbmasse. Wurde die LV ausgezahlt und der Betrag zur Schuldendeckung genutzt, dann gibt es "nur" noch das Haus als Erbe. Schliesslich fallen dann Schulden weg. Bist Du verheiratet? Wenn ja, nächste Frage mit Gütergemeinschaft oder Gütertrennung. Mit Zugewinngemeinschaft gehört ein Teil der Erbmasse auch Deinem Partner. Soll das Haus allein den Kindern gehören, muss das im Testament verankert werden. Da die Kinder minderjährig sind, würde ich direkt eine erwachsene Person Deines Vertrauens als Betreuer und wirtschaftliches Verwalter ins Testament aufnehmen, wenn es nicht der andere Elternteil sein soll. Klar, zwei Personen und ein Haus (auch hier kommt es darauf an, ob es sich um ein EFH oder Zweifamilienhaus...handelt), da kann es bei der Nutzung zu Problemen kommen. Kann, nicht muss! Auch hier kann testamentarisch geregelt werden, wer unter welchen Voraussetzungen das Haus nutzen soll, ob es, wenn es später zu keiner Regelung unter den Geschwistern kommt, dann vermietet werden soll oder sogar verkauft werden darf. Auch wie die finanzielle Auszahlung sich gestalten soll. Was die Freibeträge anbelangt: Pro Kind nach dem neuen Erbschaftsteuergesetz € 400.000,-, vorher € 205.000,-. Der Wert des Objekts stellt, grob gesagt, der zu erzielende Verkaufspreis (Verkehrswert) dar, davon werden die Schulden abgezogen, genauso wie die Nachlassverbindlichkeiten. Alles jetzt mal in abgekürzter Form dargestellt. Von dem Betrag, der da übrig bleibt, geht je die Hälfte an eins der Kinder. Von diesem Betrag wird der Freibetrag abgezogen. Falls da noch was übrig bleibt, kommt es zur Erbschaftsteuer. Viele Grüsse JF |
#4
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AW: Erben???
Hallo,
vielen Dank für die Antworten :-). Also verstorben ist mein Mann,und wir haben ein zur Hälfte abbezahltes Reihenhaus. Mit einem Teil der LV wäre es schuldenfrei. Wir haben in Gütergemeinschaft gelebt, die Kinder sind minderjährig. Na, mal sehen, was die mir da beim Notar erzählen.. LG Christiane |
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