#1
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Frage zur Rente oder so....
Hallo ihr lieben,
ich habe die letzten 15 Jahre immer auf Minijob gearbeitet ,gehe nun seit 2/10 nicht mehr arbeiten da ist der Brustkrebs bei mir Diagnostiziert worden. Meine Frage,kann ich irgendwelche finazielen mittel oder sogar Rente beantragen? Habe hier zwar schon gesucht finde aber irgendwie nichts was mir weiterhilft! LG Ramona
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Alle sagten:"Das geht nicht!" und dann kam einer,der wußte das nicht und hat's einfach gemacht....! |
#2
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AW: Frage zur Rente oder so....
Du kannst definitiv Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. Wende dich doch einfach mal an die Deutsche Rentenversicherung. Und wer dir bei allen Fragen in der Richtung auch vorab gut helfen kann ist der Sozialverband VdK Deutschland.
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#3
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AW: Frage zur Rente oder so....
Hallo,
ja oder so! Du brauchst genaue Info, Du hast doch sicher jedes Jahr den Rentenverlauf bekommen. Wenn man einen Minijob hat, weis ich jetzt nicht, ob das auf die Rente angerechnet wird bzw. Du auf die entsprechenden Anrechnungs- zeiten kommst, da gibts ja so etwas, wie die letzten 5 Jahre etc. Am besten Du gehts zur offiziellen Rentenberatungsstelle, die sagen Dir genau wie der Hase läuft. Dann weist Du bescheid. EM-Rente kannst Du versuchen, vielleicht klappts ja bei Dir, aber da geht es auch um zustehende Zeiten. Also alles nachfragen. Gruss Altmann |
#4
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AW: Frage zur Rente oder so....
Hallo Paula,
ich habe Dir mal was kopiert, was Dir bei Deinen Fragen sicher weiterhilft. [I]Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente müssen neben den medizinischen auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein: ■Man muss mindestens fünf Jahre lang versichert sein (so genannte Wartezeit von fünf Jahren) ■In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung eingezahlt worden sein. Angerechnet für die Wartezeit werden ■Beitragszeiten (Pflichtbeitragszeiten, zum Beispiel als sozialversicherungspflichtig Beschäftiger in einem Betrieb; unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel auch Zeiten des Bezuges von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld, Zeiten der Kindererziehung, Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege, freiwillige Beitragszeiten), ■Ersatzzeiten (zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der DDR), ■Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, ■Zeiten aus Zuschlägen für eine geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung ("400-Euro-Job"), Anmerkung: Hier versteht man unter "Zuschläge" die ca. 2%, die DU von Deinen 400,00 Euro an die DRV abgeführst, denn die Beiträge bei einem 400,00Euro-Job zahlt Dein Arbeitgeber allein. In der Regel gilt der Grundsatz: Wer nichts bezahlt, bekommt auch nichts, also kein Arbeitslosengeld, wenn Du keine Beiträge bezahlst bzw. keine Rentenanwartschaften, wenn Du keine Beiträge in die DRV bezahlst. ■Zeiten aus einem Rentensplitting Der Sozialverband VdK berät in seine Mitglieder ausführlich zum Thema Erwerbsminderungsrente! (cl/BMAS/DRV)Paula, schau mal, ob irgendwas von den obigen Punkten auf Dich zutrifft. Solltest Du nach Fragen haben, dann helfe ich Dir gerne. LG Babsi |
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