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Teilweise Erwerbsunfähig und Gehaltserhöhung
Hallo,
ich bekomme seit einigen Jahren eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Inzwischen unbefristet bis zum Renteneintritt. Meine Frage ist: ich würde jetzt von meinem Chef eine Gehaltserhöhung bekommen, und mich würde jetzt interessieren, ob man dann evtl. von der BfA erneut überprüft wird und evtl nochmal zum Gutachter muss, oder hat das damit nichts zu tun? Vielen Dank Claudia Geändert von claudia8 (11.02.2014 um 20:08 Uhr) |
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AW: Teilweise Erwerbsunfähig und Gehaltserhöhung
Liebe Claudia,
es ist genau festgelegt, wieviel Geld du zu deiner Rente hinzuverdienen darfst, ohne Abzüge zu erhalten. Eine Gehaltserhöhung ist erstmal etwas sehr positives. Leider kann sie dir bei der Rente auf die Füße fallen. Da ein bestimmter Betrag keineswegs überschritten werden darf. Die DRV ist sehr streng, wenn es um Rückforderungen geht. Zitat:
Es gibt die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung. Dies bedeutet, dass du auf die Gehaltserhöhrung jetzt verzichtest und das Geld als eine Art Betriebsrente angelegt wird, damit du es später nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben verwenden kannst. Laß dich unbedingt beraten, am besten von einem Anwalt für Sozialrecht oder bei der gewerkschaftlichen Rechtsberatung. Die Gehaltserhöhung hast du dir sicherlich ganz toll verdient. Liebe Grüße, Elisabethh. |
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