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#1
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Frauenrente nach dem Tod weg?
Ich beziehe EU Rente und dies wird auch so bleiben bis zum Schluß.
Nach meinem Tod nehme ich an wird diese an meinen Mann nicht weiter gezahlt? Wenn dem so ist, was ist dann aber mit der Altersrente? Könnte er diese dann später beantragen? Oder verfällt die weil ich nicht mehr da bin und er seine eigene hat? Vielleicht hat der eine oder andere ja schon ( leider ) seine Erfahrung damit machen müssen und kann mir da weiterhelfen. Vielen Dank im voraus Gabriele |
#2
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AW: Frauenrente nach dem Tod weg?
Liebe Gabriele!
Nach deinem Tod muß dein Mann Witwerrente beantragen. Dabei wird deine EU-Rente neu berechnet. Vom eigenen Einkommen, auch der eigenen Rente, wird ein Freibetrag (ca. 720 Euro) abgezogen. Vom Rest wird ein Teil angerechnet, das dann von der Witwerrente abgezogen wird. Je mehr dein Mann einnimmt, umso kleiner wird die Witwenrente. Um es genau zu berechnen, kannst du zu einer Beratungsstelle gehen. Ich hoffe, daß dir das helfen konnte. Liebe Grüße von Sabine
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mein Mann: nichtkleinzelliges Bronchialkarzinom // cT2a N2 M1b / Stadium IV //ED: 1.6.2012 Metastasen: linke Schulter und BWK-1 seit Juni 2012 Hautmetastase hinter dem Ohr seit April 2013 austherapiert seit 2.7.2013, seitdem wartend und hoffend verstorben am 27.10.2013, zu Hause, in meinen Armen |
#3
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AW: Frauenrente nach dem Tod weg?
Liebe Gabriele,
nach dem Tod des Ehepartners (wenn dieser bereits Rentner ist), stellt man einen Antrag auf Hinterbliebenenrente. Dort wird auch nach dem Einkommen gefragt, dies ist Dir sicherlich bekannt. Wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden, erhält Dein Mann keine Rente für Witwer. Es gibt Freibeträge für das eigene Einkommen, diese werden jährlich durch die DRV angepaßt und veröffentlicht. Sollte auf Grund eines zu hohen eigenen Einkommens keine Rente gezahlt werden, bekommt der hinterbliebene Partner trotzdem einen Bescheid, aus dem hervorgeht, dass er berechtigt ist eine Hinterbliebenenrente zu bekommen. Sollte sich sein Einkommen (z.B. durch eigene Krankheit und Krankengeldbezug oder auch Arbeitslosigkeit) verändern, dann empfiehlt es sich, einen neuen Antrag zu stellen und die Ansprüche erneut prüfen zu lassen. Der Anspruch entfällt erst, wenn der hinterbliebene Partner erneut heiratet. Es gibt für das sog. Sterbevierteljahr besondere Regelungen. Auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung ist dies genau erklärt, dort findet man auch eine Reihe guter Broschüren. So ist z.B. die Hinterbliebenenrente heute an einige Bedingungen geknüpft, eine davon wäre, dass man mindestens 12 Monate verheiratet sein muss, ehe man Ansprüche erwirbt. Ich hoffe, dass ich Dir mit meinen Erklärungen ein Stück weiterhelfen konnte und Du noch eine lange, gute Zeit mit Deinem Mann verbringen kannst. Tschüß, Elisabethh. |
#4
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AW: Frauenrente nach dem Tod weg?
Elisabethh und Sabine,
ich danke euch sehr. Ihr habt mir mit euren Erklärungen schon sehr viel weiter geholfen. Ich versuche der Reihe nach verschiedene Dinge abzuklären und sie für meinen Mann auf Papier zu bringen damit er hinterher wenigstens Anhaltspunkte hat wo er ansetzen muß. Dafür noch einmal vielen Dank und ja, natürlich versuche ich noch soviel gute Zeit wie möglich herauszuschinden. Lieben Gruß Gabriele |
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