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#1
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Hallo zusammen,
ich bin seit Sept. 03 Brustkrebspatientin, bisher 2 OP und 4x EC-Chemo. Nun beginnt nächste Woche die Strahlentherapie für 5 bis 6 Wochen (25 -30x). Im Anschluß wollte ich evtl. eine AHB beantragen. Meine Beihilfestelle (Bayern) sagt jedoch, dass eine AHB nur im Anschluß an einen stationären Krankenhausaufenthalt möglich sei, die Strahlentherapie jedoch ambulant stattfindet. Warum liest man dann immer wieder von AHB nach Abschluß der Therapie? Gelten für Beihilfeempfänger andere Vorschriften? Ich bin übrigens Lehrerin in Pension und bei der Allianz restversichert. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand weiter helfen könnte. Liebe Grüße und alles Gute Evi |
#2
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Hallo Evi,
hier ein Link mit kurzen Antworten. Für die AHB oder Reha kannst Du Dich jederzeit an Deine Krankenkasse oder Rentenstelle wenden. http://www.mammakarzinom.de/maca/deu...ml?clicked=481 Gruß Jutta |
#3
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Monika - Jutta ??? LG biba
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#4
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Hallo Evi,
mein Mann hat am 17.02.04 seine ambulante Strahlentherapie beendet. Die AHB wurde gleich von dort beantragt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass für Beihilfeempfänger andere Richtlinien gelten sollen, das wäre eine Frechheit. Nicht locker lassen und mit dem Arzt von der Strahlenklinik sprechen. Liebe Grüsse Petra |
#5
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Hallo Monika und Petra,
vielen Dank für eure Antworten. Ich werde weiterhin am Ball bleiben und berichten. Liebe Grüße Evi |
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