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#1
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Wann Erwerbsunfähigkeistrente beantrage?
Ich wurde im Dezember 2006 an Zungenkrebs links operiert. Im Januar wurden Lympknoten enfernt, da ein Knoten positiv war. Am 1. März begann eine 6-wöchige Strahlentherapie. Seit zehn Tagen weiß ich, dass sich ein Reziviv im Zungengrund gebildet hat, das durch den Unterkiefer zur linken Halsseite gewachsen ist.
Es stellen sich drei Therapiealternativen: Man könnte den Unterkiefer entfernen Man könnte die Bestrahlung nochmal aufnehmen Man könnte eine palliavtive Chemotherapie beginnen Emphohlen wurde die Chemo mit einer Lebenserwartung von 3 Monaten bis 3 Jahren D.h. ich lebe nicht mehr lange. Muss ich noch drei Jahre arbeiten gehen oder kann ich eine Arbeitsunfähigkeitsrente beantragen? Ich habe schon mal eine email an meine Krankenkasse geschickt, die aber nicht beantwortet wurde. Wer ist in dem Fall der richtige Ansprechparter ? Die BfA? |
#2
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AW: Wann Erwerbsunfähigkeistrente beantrage?
Gem meinem letzten Bescheid (bin Jg. 1960) bekomme ich Berufsunfähigkeitsrente. Glück gehabt
Herbert |
#3
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AW: Wann Erwerbsunfähigkeistrente beantrage?
Hallo Herbert, mein Mann war Jahrgang 1947 und er bekam eine 100 % Erwerbsunfähigkeitsrente. Ich meine, Du müsstest den Antrag bei Deinem zuständigen Bürgermeisteramt stellen, so war das bei uns. Vielleicht hilft Dir das ?
Liebe Grüße Franziska |
#4
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AW: Wann Erwerbsunfähigkeistrente beantrage?
Hallo Herbert,
Warum jetzt schon einen Antrag (bei der Deutschen Rentenversicherung) stellen? Du bekommst, wenn die Krankenkasse mitzieht bis zu 78 Wochen Krankengeld. Danach stünde dir ALG1 beim Arbeitsamt zu. All das ist bedeutend höher als die Erwerbsminderungsrente. Erst wenn die Krankenkasse dich auffordert einen Rentenantrag zu stellen, würde ich es an deiner Stelle machen.
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Jutta _________________________________________ |
#5
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AW: Wann Erwerbsunfähigkeistrente beantrage?
Zitat:
bitte aufpassen : es ist nicht so dass alle älteren Semester Berufsunfähigkeitsrente beziehen und die jüngeren nur Erwerbsminderungsrente. Das sind nämlich im Prinzip zwei verschiedene Rentenarten. Bei der BU-Rente geht es darum, dass man im bisher ausgeübten (erlernten) Beruf nicht mehr arbeiten kann, aber durchaus sonst noch erwerbstätig sein kann. Diese Rentenart bekommen die jüngeren nicht mehr. Meistens handelt es sich bei einer Krebserkrankung aber darum dass man ganz oder teilweise nicht erwerbstätig sein kann. Dann geht es um eine ganze oder teilweise Erwerbsminderungsrente. Das ist dann völlig unabhängig vom Alter (es sei denn man hat schon das normale Rentenalter erreicht). Gruß Thomas P.S. Übrigens : nimm Deine schlechte Prognose nicht zu ernst, ich weiß wie belastend so etwas ist. Ich habe meine Prognose schon mehr als drei mal überlebt und ich bin nicht der Einzige der so was erlebt. |
#6
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AW: Wann Erwerbsunfähigkeistrente beantrage?
Hallo Herbert ,
einen Überblick über die Höhe der Erwerbsminderungsrente zeigt der Versicherungsverlauf, den du von der Deutschen Rentenversicherung kostenlos anfordern kannst (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12350/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/renteninfo__anfo__node.html__nnn=true), ca. 2 Wochen Bearbeitungszeit. Danach kannst du dir selbst ausrechnen, was günstiger ist, weiterhin Krankengeld beziehen, bis die Kasse dich zum Rentenantrag auffordert oder selbst Rente beantragen. Du kannst dich auch von einem Versichertenältesten beim Rentenantrag unterstützen lassen. Ich habe für mich selbst entschieden, dass ich "geduldig abwarte", bis mich die Kasse dazu auffordert. Bin seit April "ausgesteuert", d.h. ich bekomme kein Krankengeld mehr. Da ich aber gerade mal wieder versucht habe zu Arbeiten, habe ich erneut Anspruch auf Gehaltsfortzahlung (bin froh, seit 17 Jahren im öffentlichen Dienst zu sein und noch in den Genuss der langen Gehaltsfortzahlung zu kommen). Aber ich weiß auch, dass ich, wenn ich die Krankenkasse mir wieder Krankengeld zahlen müsste, sofort die Aufforderung zum Rentenantrag bekäme. Aber auch dann hat man noch Zeit - ich glaube 10 Wochen. Also nichts überstürzen, informiere dich vorher gründlich. Denk bitte auch daran, dass von dem im Rentenverlauf genannten Betrag noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgehen und die Rente u.U. teilweise auch versteuert werden muss, insbesondere wenn andere Einnahmen (Betriebsrente, Kapitalerträge etc) vorhanden sind. Ich wünsche dir alles Gute. Viele Grüße - Birgit_S |
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