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Invalidität nach Hodenkrebs
Hellas alle zusammen.
Da ich mich lange nicht mehr gemeldet habe, möchte ich vorerst einmal sagen, ich habe ihn besiegt. Jeeeaaah. Aber jetzt zu etwas anderem: Einige unser Leidensgenossen aus Österreich haben mir gesagt, es sei möglich, das man nach dem Hodenkrebs zu einem gewissen Prozentsatz als Invalide eingestuft werden kann. Jetzt wollte ich von euch wissen, ob ihr darüber etwas genaueres wist, bzw. wie weit so etwas geht. Danke Lg flo |
#2
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AW: Invalidität nach Hodenkrebs
Hallo,
wurde hier schon des öfteren unter dem Stichwort "Schwerbehindertenausweis" diskutiert http://www.krebs-kompass.org/forum/s...ht=Behinderung http://www.krebs-kompass.org/forum/s...ht=Behinderung Invalidität klingt so böse .... VG PantaRei |
#3
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AW: Invalidität nach Hodenkrebs
hi,
habe selber erst meinen bescheid bekommen. der antrag sollte aber während der erkrankung gestellt werden. versuchen kannst du es ja, und zwar beim bundessozialamt. habe auch hodenkrebs, habe dafür 50% zugesprochen bekommen also begünstigter behinderter. nächste untersuchung dann in 5 jahren, solange ist der satus begrenzt. sehe gerade das wir nicht weit weg voneinander wohnen
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LG Peter (eineiiger Zwilling) Humor statt Tumor FORUM HODENKREBS Österreich (VFHÖ) Geändert von macg (09.04.2008 um 20:27 Uhr) |
#4
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AW: Invalidität nach Hodenkrebs
Hallo Leute,
ich bin 35 und habe Heuer im Jänner auch die Diagnose Hodentumor im sehr frühen Stadium bekommen (habe selbst bis dahin keine Probleme bemerken können) und gleich nach 14 Tagen wurde mir ein Hoden entfernt. jetzt die Preisfragen: Bin ich da jetzt wirklich Invalide? wenn ja wieviel %? was bringt mir "begünstigter behinderter" ? Wo kann ich es melden und was wird dazu alles benötigt? VG Bacardi |
#5
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AW: Invalidität nach Hodenkrebs
Das hängt vom Grad der Behinderung ab. Der wiederum von der Art der Erkrankung (Seminom/Nichtseminom und Stadium)
Kenne mich dazu jedoch nur mit der Lage in D aus. Siehe auch die beiden oben im Thread aufgezeigten Threads. Für AT ist da eins dieser Landesämter zuständig. http://basb.cms.apa.at/sym/basb/Kontakt_-_Landesstellen Bei Verlust eines Hodes wird es u.U. einen Nachteilsausgleich in Form von z.B. Steuerermässigung geben. Das soll erhöhte Kosten für Medikamente Fahrtkosten etc. während eine Heilungsbewährung von 2 - 5 Jahren ausgleichen. Aus eigener Erfahrung mit weniger gefährlichem Krebs kam es für den Verlust beider Hoden und zusätzlicher anderer Probleme für 2 Jahre lang GDB60 für die vom Sozialamt festgelegte Zeit der Heilungsbewährung. Das waren rund 720 EURO Steuerfreibetrag. Und ein Rabatt beim Automobilclub (warum auch immer, hab's genommen) Nach der Heilungsbewährung erfolgte Rückstufung auf 40%, der GDB40 bringt jedoch garnichts mehr. Da muß man dann gucken was eventuell zu machen ist um wieder auf 50% zu kommen. Die Grenze ist in D wichtig für Leute nahe demAlter von 63 Jahren Für D gibt es da einen Katalog mit den Einstufungen: z.B. da , und ich vermute, für AT wird das ähnlich sein. http://landingpages.wolterskluwer.de...de_tabelle.pdf Am Besten mal mit dem Hausarzt reden. Der weiss in der Regel Bescheid was da gehen könnte und man spart sich ggf. unnütze Wege. |
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