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Einstufung der Behinderung durch Magenkrebs
Hallo,
ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Meine Mutter ist vor sieben Jahren an Krebs erkrankt. Der Magen und die Milz sind ihr entfernt worden. Zum Glück sind auch nach 7 Jahren keine Metastasen aufgetreten.Sie ist nach der OP auch wieder arbeiten gegangen für 6h am Tag. Nach der der OP wurde sie zu einer 100%igen Behinderung eingestuft und bei der Neubeantragung dieser Prozente wurde sie auf vierzig Prozent heruntergestuft. Nur leider ist sie trotzdessen, dass keine Metastasen aufgetreten sind nicht wieder voll arbeitsfähig und mit diesen Prozenten bedeutet das das sie bis 65 arbeiten muss. Dies wollte sie auf keinen Fall, denn bis dahin sind ihre Kräfte aufgebraucht. Deshalb meine Frage hat jemand die gleiche Erfahrung gemacht. Das heisst hat jemand MAgenkrebs und ist noch Berufstätig und wie ist die Einstufung erfolgt. Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Denn meine Ma zerbricht sich so den Kopf darüber, dass sie nicht schlafen kann und ich habe Angst das sie dadurch Kraft und Engerie im Kampf gegen die Krankheit verliert. Viele Grüsse Jana janakempa@yahoo.de |
#2
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Einstufung der Behinderung durch Magenkrebs
Hallo Jana,
mir ging es ähnlich, nach 100% wegen Nieren-CA wurde ich nach Abschluss der "Heilungsbewährung" auf 40% eingestuft. Ich habe darauf Widerspruch eingelegt und habe anschließend Fachärzte aufgesucht, die mich untersucht und dann Gutachten angefertigt haben. (in meinem Fall Lungenfacharzt und Orthopäde, weil ich nach Metastasen-OP eine eingeschränkte Lungenfunktion habe und außerdem schon seit langem an einer Wirbelsäulen-Verformung leide. Diese Berichte hat dann das Versorgungsamt auf meine Meldung hin angefordert und nun bin ich bei 60% Behinderung, was ja für die vorgezogene Rente hinreichend ist. Beschränkt Euch bei den Leiden, die Ihr attestiert haben wollt nicht nur auf das Thema Magenkrebs und damit zusammenhängende Probleme, sondern bringt alles auf die Waage, was vom Durchschnitt abweichend beurteilt werden könnte. Herzliche Grüße Heino |
#3
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Einstufung der Behinderung durch Magenkrebs
Hallo Heino,
ich freue mich über die Mitteilung vom 01.06.04 .Ich bin nach der Herabstufung von 100% auf 40% beim Versorgungsamt in Widerspruch gegangen .Die totale Entfernung des Magens und der Milz wurden mit 30% und ein Psychologisches Gutachten mit 10% bewertet .Nun trage ich mich mit der Absicht vor das Sozialgericht zu gehen .Auch wenn ich keine weiteren Metastasen habe ist das Leben ohne Magen sehr belastend und einschränkend. Gern würde ich mit Menschen in Erfahrungsaustausch treten ,denen die Problematik bekannt ist und mögliche Rechtssprechungen kennen. Herzlichen Dank und Grüße Jana |
#4
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Einstufung der Behinderung durch Magenkrebs
Hallo Jana,
ich schreib mal einige Zeilen aus der Liste "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit" ab. Im Sozialdienst "Knochenzählliste" genannt. unter der Leitnummer 26:10 finde ich: Totalentfernung des Magens - ohne Beeinträchtigung des Kräfte und Ernährungszustandes je nach Beschwerden GdB/Mde-Grad 20 - 30. - Bei Beeinträchtigung des Kräfte und Ernährungszustandes und/oder Komplikationen (z.B. Dumping Syndrom) GdB/Mde-Grad 40 - 50. Du solltest Dir diese Tabelle unbedingt vom VdK oder Deiner Sozialbehörde holen und selbst einmal drin lesen. Hol Dir diese Tabelle doch bei Deinem Versorgungsamt, dann wissen die gleich was auf sie zukommt. Eine gute Hilfe ist auch der VdK. Frag doch mal bei denen, ob sie Dir helfen können. (Adressen im Internet unter www.vdk.de ) Oder gleich "Neufeststellung" beantragen. Dann müssen die das Ganze neu bearbeiten. Bitte dann aber alle 14 Tage nachfragen, ob schon bearbeitet. Sei stark und wehre Dich Lieben Gruß Wolfgang |
#5
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Einstufung der Behinderung durch Magenkrebs
Hallo Jana,
sieh auf jedenfall zu, dass Du alle Rechtsmittel ausschöpfst! Widerspruch hast Du ja bereits eingelegt, liegt auch schon der Widerspruchsbescheid vor? Gegen diesen wäre dann Klage beim Sozialgericht (innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheides) einzureichen. Zur Feststellung des GdB noch folgendes: Häufig wird von den Betroffenen ins Feld geführt, "was fehlt", nämlich Organe, Gliedmaßen usw. Für die Einstufung kommt es aber darauf an, wo die Beeinträchtigungen liegen, was also "nicht mehr oder nicht mehr richtig funktioniert". Das bedeutet, dass die tatsächliche Beeinträchtigung dargelegt werden muss. "Fehlender Magen" reicht also nicht als Argument, sondern es sind die beinträchtigenden Folgen darzulegen, z.B. daraus resultierende Verdauungsstörungen, Dumping-Syndrom, Stoffwechselprobleme usw. Wende Dich entweder an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder auch an den VDK, von dem ich schon Gutes gehört habe, was die Durchsetzung von Ansprüchen angeht. Habe selbst mit dem VDK allerdings noch keine Erfahrungen gemacht. Gruß, Lea |
#6
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Einstufung der Behinderung durch Magenkrebs
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